In der Schweiz und der EU gelten Epitrix cucumeris, Epitrix papa, Epitrix subcrinita und Epitrix tuberis als potentielle Quarantäneorganismen und sind in der Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau geregelt (VpM-BLW 916.202.1). Ein Befallsverdacht muss umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. In diesem Merkblatt wird der Kartoffelerdfloh beschrieben und Schäden sowie Gegenmassnahmen kommen zur Sprache.