Hinweise

Einleitung

Die verwendeten Namen/Bezeichnungen der Futtermittel, die regional oder national unterschiedlich sein können, beziehen sich auf die Situation in der Schweiz. Wenn mehr als ein Name erwähnt wird, gilt der Erste als der Gebräuchlichste oder Eindeutigste und in Klammern sind synonym verwendete Begriffe angegeben. 

Der Futtermittelkatalog entstand als Teil des E-Feed-Projektes an dem die folgenden Institutionen beteiligt waren: Vetsuisse-Fakultäten der Universitäten Zürich und Bern, ETH Zürich, Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (BFH-HAFL) und Agroscope. Finanziell wurde das Projekt durch Swiss Virtual Campus (SVC) unterstützt. 

Der Futtermittelkatalog wird von der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (BFH-HAFL) und dem Strategischen Forschungsbereich «Produktionssysteme Tiere und Tiergesundheit» von Agroscope in einer reduzierten Form weiterbetrieben.

Gehalts- und Nährwertangaben

In den Datenblättern sind vorwiegend beschreibende Angaben zu den einzelnen Futtermitteln enthalten. Aktuelle Angaben zu Gehalten und Nährwerten sind in der Futtermitteldatenbank (www.feedbase.ch) zu finden.

Verwendete Abkürzungen

ANF        Anti-Nutritive Faktoren
FMBV     Futtermittelbuch-Verordnung
FMV       Futtermittel-Verordnung
NPN        Nicht-Protein-Stickstoff
NSP        Nicht-Stärke-Polysaccharide
PUFA      Mehrfach ungesättigte Fettsäuren
WBF       Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Hinweise zu den Tabellen mit „empfohlenen Höchstanteilen“ der Futtermittel

Die angegebenen Höchstmengen von Futtermitteln dürfen nicht als absolute Grenzwerte interpretiert werden, da das gesamte Umfeld, in dem Nutztiere gehalten werden sowie auch das Produktionssystem und die genetische Veranlagung der Tiere Einflüsse auf die Verwendung und Verwendbarkeit von Futtermitteln haben. In jedem Falle muss die Gesamtration bedarfs- und tiergerecht zusammengesetzt sein. 

Die empfohlenen Höchstanteile beziehen sich auf ernährungsphysiologisch unbedenkliche, für das Tier zuträgliche Mengen, unter Berücksichtigung der erwünschten Qualität der erzeugten Produkte. Daneben müssen in der Praxis bei den Anteilen im Mischfutter auch technologische Aspekte beachtet werden. Die ernährungsphysiologischen Grenzen sind für manche Futtermittel, beispielsweise Öle/Fette bei Schweinen und Geflügel, weniger eng zu setzen als die bei der Mischfutterherstellung aus technologischen Gründen verwendbaren Prozentanteile. 

Bei den Mischfuttertypen, die nicht die Gesamtration bilden (Mischfutter für Rindvieh und Pferde) nehmen die Anteilsangaben Bezug auf üblicherweise täglich maximal verabreichte Mischfuttermengen. Dabei wurden folgende Höchstmengen zu Grunde gelegt: 

• Rinderaufzucht 2.5 kg
• Rindviehmast 3 kg
• Milchvieh 8 kg (bei einer Gesamt-TS-Aufnahme von 20 kg)
• Pferde 3 kg

Preisliche Überlegungen wurden bei den Höchstmengen-Empfehlungen in keinem Falle vorgenommen. Manche Produkte werden als Futtermittel generell oder je nach Marktsituation gar nicht, kaum oder nur in sehr geringen Mengen verwendet, auch wenn sie für die Tiere aus ernährungsphysiologischer Sicht geeignet wären.

Die Tierkategorien in den Tabellen mit den „empfohlenen Höchstanteilen“ sind wie folgt zu verstehen:

 Kälber             
 Aufzucht          
 Rindviehmast   
 Milchvieh         
 Ferkel              
 Jager               

 Mast                
 Muttersauen
 Küken              
 Junghennen     
 Legehennen     
 Mast                
 Pferde             
 Kaninchen       

 = Kälberaufzucht (nicht Mastkälber)
 = Rinderaufzucht
 = Grossviehmast
 = Milchkühe
 = Abgesetzte Jungtiere mit ~6/8 bis ~20/25 kg Gewicht
 = Aufzucht- oder Masttiere mit ~20/25 bis ~50/60 kg
    Gewicht
 = Masttiere mit ~50/60 bis ~100/110 kg Gewicht
 = Ausgewachsene Zuchttiere
 = Aufzuchtküken
 = Aufzuchttiere ~6. bis 18. Alterswoche
 = Tiere in Produktion (ausgewachsene Hühner)
 = Mastküken, Broiler
 = Pferde allgemein
 = Kaninchen allgemein