Blühstreifen für Nützlinge lohnen sich

Reckenholz, 20.02.2017 - In den kommenden Wochen wird die Saat von Blühstreifen für Nützlinge aktuell. Bei sorgfältiger Saatbeetvorbereitung an geeigneten Standorten können die Blühstreifen für Nützlinge wirkungsvoll Getreidehähnchen und Blattläuse in Ackerkulturen reduzieren, wie Studien von Agroscope zeigen. Neu entwickelte Samenmischungen sind im Handel verfügbar. Für die ersten hundert Blühstreifen gibt es das Saatgut kostenlos.

Blühstreifen zur Förderung von Bestäubern sind bereits bekannt. Die neu entwickelten Blühstreifenmischungen für Nützlinge fördern gezielt das Ansiedeln und die Entwicklung von Nützlingen wie zum Beispiel Marienkäfer, Laufkäfer oder Schwebfliegen. Diese vermindern das Auftreten von Schädlingen in benachbarten Ackerkulturen. In Praxisversuchen reduzierten Blühstreifen für Nützlinge die Bestände von Blattläusen in Kartoffelfeldern um beeindruckende 77 Prozent. Auch die Schäden an den Kulturen selber fielen markant geringer aus. So reduzierte sich der Getreidehähnchen-Schaden an Winterweizen mit Blühstreifen um vierzig Prozent. Die Schädlingspopulationen von Getreidehähnchen und Kartoffelblattläusen konnten in den Praxisversuchen von Agroscope unter der Schadschwelle gehalten werden; somit können Landwirtinnen und Landwirte dank Blühstreifen Pflanzenschutzbehandlungen einsparen. Eine noch grössere Wirksamkeit kann beobachtet werden, wenn rund um die Felder naturnahe Landschaftselemente wie zum Beispiel Buntbrachen, Hecken oder extensiv genutzte Wiesen den kulturspezifischen Nützlingen nach der Ernte als Standorte und für die Überwinterung zur Verfügung stehen. Nützlinge werden dank attraktivem Blütenangebot der Blühstreifen zu den Kulturen gelockt. Damit die Biodiversitätsförderfläche nicht zur Falle wird, sollte der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln minimiert und sorgfältig durchgeführt werden, beispielsweise mit Spritzschutz und Antidriftdüsen sowie unter Berücksichtigung der Windverhältnisse.

Erfolgsversprechend sind Ansaaten im April

Blühstreifen sind idealerweise drei bis sechs Meter breit und in der Mitte von Feldern platziert. Sie müssen vor dem 15. Mai gesät werden, damit sie im laufenden Jahr beitragsberechtigt sind. Ansaaten im April führen erfahrungsgemäss zu den besten Resultaten. Die für 2017 vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW bewilligten Samenmischungen können im Samenhandel bezogen werden. Das Saatgut für die ersten hundert Blühstreifen für Nützlinge wird von UFA Samen zur Verfügung gestellt (vgl. Kasten).

Bei der Parzellenwahl ist es wichtig, dass Flächen mit Problemunkräutern wie Blacken, Ackerkratzdisteln und Winden vermieden werden. Auch schattige, vernässte oder verdichtete Standorte eignen sich nicht für Blühstreifen. Was es braucht, ist ein sauberes, gut abgesetztes und nicht zu feines Saatbeet. Auf kleineren Flächen kann von Hand gesät werden. Auf grösseren Flächen erfolgt die Saat vorzugsweise mit einer pneumatischen Sämaschine. Drillsaat sollte vermieden werden, damit auch Pflanzenarten mit sehr kleinen Samen keimen können. Es empfiehlt sich, nach der Saat sorgfältig zu walzen. Wenn möglich ist keine Glattwalze zu verwenden, da bei Niederschlag die Verschlämmungsgefahr grösser ist.

Vielfältige Nahrung für Nützlinge

In der ersten Zeit muss man sich etwas in Geduld üben: Viele Arten in der Mischung keimen erst einige Wochen nach der Saat. Trotzdem entsteht ab Ende Mai ein vielfältiger Pflanzenbestand mit einem grossen Nahrungsangebot, insbesondere für Nützlinge. Der Buchweizen wirkt im Frühsommer normalerweise dominant. Nachdem er seine Funktion als schnell auflaufende Deckfrucht mit frühzeitigem Blütenangebot erfüllt hat, verdorrt er im Hochsommer und tritt seinen Platz an Wildblumen mit einer weniger schnellen Anfangsentwicklung ab. Auf diese Weise hat der Blühstreifen immer wieder ein neues Erscheinungsbild.

Die Fläche sollte speziell in den ersten Wochen nach der Saat auf das Vorkommen von Problemunkräutern, insbesondere Ackerkratzdisteln und Blacken, kontrolliert werden. Diese sollten mechanisch bekämpft werden. Ein Säuberungsschnitt ist zwar erlaubt. Er sollte jedoch grundsätzlich vermieden werden, da er für die meisten Pflanzen, aber auch für Tiere, schädlich ist. Je nach Folgekultur kann der Blühstreifen bis in den nächsten Frühling stehen gelassen werden. Das Schnittgut desselben kann nach der Ernte liegen bleiben oder direkt mit dem Feld gepflügt werden. Zusammen mit dem Saatgut erhalten die Landwirtinnen und Landwirte einen Fragebogen. Um die Mischungen weiterzuentwickeln, sind die Forschenden auf Rückmeldungen aus der Praxis angewiesen.

Blühstreifen für Bestäuber und andere  Nützlinge

Seit 2015 können Landwirtinnen und Landwirte «Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge» als Biodiversitätsförderfläche (BFF) für den ökologischen Ausgleich anlegen. Über die Plattform «Blühende Lebensräume» koordiniert Agroscope zusammen mit den Partnerinstitutionen FiBL, HAFL und SBV die Weiterentwicklung von blühenden Lebensräumen in der Agrarlandschaft.

2017 sind fünf verschiedene Blühstreifen-Saatmischungen für die Biodiversitätsförderfläche (BFF) bewilligt:

BFF-Blühstreifen für Nützlinge (Frühlingssaat), neu*

BFF-Blühstreifen für Nützlinge (Herbstsaat), neu*

BFF-Blühstreifen für Bestäuber 1 (schnelldeckend), ehemals: SHL Plus

BFF-Blühstreifen für Bestäuber 2 (artenreich), ehemals: Bestäuber Frühling

BFF-Blühstreifen für Nützlinge (Kohlanbau)

BFF-Saatmischungen für 2017, vgl. BLW-Newsletter vom 17. Januar 2017: Link

*Das Saatgut für die ersten hundert Blühstreifen für Nützlinge wird von UFA Samen zur Verfügung gestellt. Interessentinnen und Interessenten melden sich bitte direkt bei Agroscope: stephan.bosshart@agroscope.admin.ch; Tel. +41 (0)58 468 72 36

Weitere Informationen:

https://www.agroscope.admin.ch/agroscope/de/home/publikationen/agroscope-online-magazin-jahresbericht/ausgabe-3/bluehstreifen-reduzieren-schaedlinge.html


Adresse für Rückfragen

Katja Jacot Ammann, Forschungsgruppe Agrarlandschaft und Biodiversität
Agroscope
Reckenholzstrasse 191, 8046 Zürich, Schweiz
katja.jacot@agroscope.admin.ch
+41 (0)58 468 72 13

Carole Enz, Mediendienst
Agroscope
Reckenholzstrasse 191, 8046 Zürich, Schweiz
carole.enz@agroscope.admin.ch
+41 (0)58 460 62 72



Herausgeber

AGROSCOPE
http://www.agroscope.admin.ch

URL für Direktzugriff

agroscope.ch/medienmitteilungen

Medienmitteilungen abonnieren

Unser News-Dienst informiert Sie laufend per E-Mail über Neuigkeiten der Bundesverwaltung.

Stellen Sie sich Ihr Nachrichten-Menü thematisch oder nach Absender zusammen.

Agroscope Newsletter Promotion

Melden Sie sich jetzt für den Agroscope-Newsletter an!

Mit dem Agroscope-Newsletter erhalten Sie mehrmals pro Jahr die aktuellsten und wichtigsten Informationen aus der Forschung für die Land- und Ernährungswirtschaft.

https://www.agroscope.admin.ch/content/agroscope/de/home/aktuell/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-67468.html