Regulated non-quarantine pests
Regulated non-quarantine organisms are PDHOs that are widespread in Switzerland, which are spread primarily via specific host plants intended for planting.
Owing to their pervasiveness, they do not – or do not any longer – meet the criteria for quarantine organisms. However, since their occurrence in planting stock carries a high potential for damage, phytosanitary measures are being taken with respect to the marketing of healthy propagation material – for example, the Sharka virus (plum pox virus) and the pathogen of apple proliferation (Candidatus Phytoplasma mali) are considered to be regulated non-quarantine organisms.
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Sharka
Sharka gehört zu den wichtigsten Viruskrankheiten beim Steinobst.

Bakterielle Tomatenwelke
Die bakterielle Tomatenwelke verursacht durch Clavibacter michiganensis subsp. michiganensis gilt als die schlimmste Bakterienkrankheit der Tomate. Es gibt keine direkten Bekämpfungsmöglichkeiten gegen das Bakterium, weshalb nur präventive Massnahmen einen Totalbefall des Tomatenbestandes verhindern können. Dazu gehören die Verwendung von gesundem Pflanzmaterial, sauberes Arbeiten sowie die Erkennung der Symptome und die sofortige, fachgerechte Entfernung der kranken Pflanze.
Bohnenbrand
Für Bakteriellen Bohnenbrand ist die Gartenbohne die Hauptwirtspflanze. Der Ernteverlust kann bis zu 40 % betragen. In der Schweiz gilt das Bakterium auf Gartenbohnen-Samen als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus (GNQO). Saatgutbetriebe, die Bohnensaatgut gewerbsmässig in Verkehr bringen unterliegen der Melde- und Bekämpfungspflicht. In Bohnenproduktionsanlagen besteht keine Melde- und Bekämpfungspflicht. Gesundes Saatgut ist die wichtigste Massnahme gegen Bakteriellen Bohnenbrand.

Feuerbrand
Der Feuerbrand befällt Kernobst wie Apfel- und Birnbäume und verwandte Wild- und Ziergehölze. Feuerbrand wurde 1957 nach Europa eingeschleppt und ist heute in fast allen europäischen Staaten zu finden. Feuerbrand ist eine Quarantänekrankheit, für die eine Meldepflicht besteht. Bei Agroscope in Wädenswil laufen die Fäden zusammen für Beratung, Prognosedienst, Laboranalysen und Forschung zu Feuerbrand.

Kiwikrebs
Kiwikrebs wird von Pseudomonas syringae pv. actinidiae ausgelöst. Das Bakterium kann alle Kiwi- und Minikiwi-Arten befallen und wurde in Europa erstmals 1992 in Italien identifiziert. In der Schweiz gab es 2011 einen ersten Befall am Genfersee. Ab 2022 gilt Kiwikrebs als «Geregelter Nicht-Quarantäneorgansimus» (GNQO). In Baumschulen, die Kiwipflanzen gewerbsmässig in Verkehr bringen unterliegt Kiwikrebs der Melde- und Bekämpfungspflicht. In Hausgärten und Kiwianlagen besteht keine Melde- und Bekämpfungspflicht.

Pepinomosaikvirus
Das Pepinomaosaikvirus (Pepino Mosaic Virus, PepMV) wurde zum ersten Mal 1980 in Peru bei Pepino (Solanum muricatum) beschrieben. Auf Tomaten (Solanum lycopersicum) wurde es erstmals 1999 in den Niederlanden und in England gefunden. In der Schweiz wurde das Virus zum ersten Mal 2004 im Kanton Freiburg eindeutig identifiziert. Seitdem sind in mehreren Kantonen Fälle aufgetreten.

Tomatenbronzefleckenvirus
Das Tomatenbronzefleckenvirus führt zu diversen Krankheitssymptomen je nach Wirtspflanze, Alter der Kultur und Umweltbedingungen. Zusätzlich können die Schadsymptome je nach Virenstamm unterschiedlich ausgeprägt sein.
Tomato brown rugose fruit virus
Die Gebietsüberwachung im Jahr 2024 wurde in 12 Kantonen durchgeführt. Zusätzlich wurden rund 150 Kontrollen im Rahmen des Pflanzenpasssystems durchgeführt. Insgesamt wurden rund 1250 Proben bestehend aus Pflanzenteilen, Samen oder Drainagewasser untersucht. Sowohl die Gebietsüberwachung, die Kontrollen im Rahmen des Pflanzenpasses als auch weitere Verdachtsmeldungen haben den Nachweis des Virus in mehreren Gewächshäusern ermöglicht. Entsprechende Massnahmen zur Umsetzung der Hygiene und Tilgung wurden ergriffen. 2025 wird die Gebietsüberwachung auf das Tomato brown rugose fruit virus eingestellt, dies aufgrund der Umstufung zum Geregelten Nicht-Quarantäneorganismus per 2025.