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Veröffentlicht am 23. März 2023

Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen

Bei geregelten Nicht-Quarantäneorganismen handelt es sich um besonders gefährliche Schadorganismen, die in der Schweiz weit verbreitet sind und hauptsächlich über spezifische, zum Anpflanzen bestimmte Wirtspflanzen verbreitet werden.

Durch ihre weite Verbreitung erfüllen sie die Kriterien für einen Quarantäneorganismus nicht (mehr). Da ihr Auftreten im Pflanzgut allerdings ein hohes Schadpotenzial aufweist, werden phytosanitäre Massnahmen bezüglich der Inverkehrbringung von gesundem Vermehrungsmaterial ergriffen.

Beispielsweise das Sharka-Virus (Plum Pox Virus) oder der Erreger der Apfeltriebsucht (Candidatus Phytoplasma mali) gelten als geregelte Nicht-Quarantäneorganismen.

Beratung bei Befallsverdacht

Weitere Informationen

Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen (BLW)

Mehr dazu

6. Februar 2024

Sharka

Sharka gehört zu den wichtigsten Viruskrankheiten beim Steinobst.

3. November 2023

Bakterielle Tomatenwelke

Die bakterielle Tomatenwelke verursacht durch Clavibacter michiganensis subsp. michiganensis gilt als die schlimmste Bakterienkrankheit der Tomate. Es gibt keine direkten Bekämpfungsmöglichkeiten gegen das Bakterium, weshalb nur präventive Massnahmen einen Totalbefall des Tomatenbestandes verhindern können. Dazu gehören die Verwendung von gesundem Pflanzmaterial, sauberes Arbeiten sowie die Erkennung der Symptome und die sofortige, fachgerechte Entfernung der kranken Pflanze.

21. Mai 2024

Bohnenbrand

Für Bakteriellen Bohnenbrand ist die Gartenbohne die Hauptwirtspflanze. Der Ernteverlust kann bis zu 40 % betragen. In der Schweiz gilt das Bakterium auf Gartenbohnen-Samen als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus (GNQO). Saatgutbetriebe, die Bohnensaatgut gewerbsmässig in Verkehr bringen unterliegen der Melde- und Bekämpfungspflicht. In Bohnenproduktionsanlagen besteht keine Melde- und Bekämpfungspflicht. Gesundes Saatgut ist die wichtigste Massnahme gegen Bakteriellen Bohnenbrand.

20. Januar 2026

Feuerbrand

Der Feuerbrand befällt Kernobst wie Apfel- und Birnbäume und verwandte Wild- und Ziergehölze. Feuerbrand wurde 1957 nach Europa eingeschleppt und ist heute in fast allen europäischen Staaten zu finden. Feuerbrand ist eine Quarantänekrankheit, für die eine Meldepflicht besteht. Bei Agroscope in Wädenswil laufen die Fäden zusammen für Beratung, Prognosedienst, Laboranalysen und Forschung zu Feuerbrand.

4. Februar 2025

Kiwikrebs

Kiwikrebs wird von Pseudomonas syringae pv. actinidiae ausgelöst. Das Bakterium kann alle Kiwi- und Minikiwi-Arten befallen und wurde in Europa erstmals 1992 in Italien identifiziert. In der Schweiz gab es 2011 einen ersten Befall am Genfersee. Ab 2022 gilt Kiwikrebs als «Geregelter Nicht-Quarantäneorgansimus» (GNQO). In Baumschulen, die Kiwipflanzen gewerbsmässig in Verkehr bringen unterliegt Kiwikrebs der Melde- und Bekämpfungspflicht. In Hausgärten und Kiwianlagen besteht keine Melde- und Bekämpfungspflicht.

6. November 2023

Pepinomosaikvirus

Das Pepinomaosaikvirus (Pepino Mosaic Virus, PepMV) wurde zum ersten Mal 1980 in Peru bei Pepino (Solanum muricatum) beschrieben. Auf Tomaten (Solanum lycopersicum) wurde es erstmals 1999 in den Niederlanden und in England gefunden. In der Schweiz wurde das Virus zum ersten Mal 2004 im Kanton Freiburg eindeutig identifiziert. Seitdem sind in mehreren Kantonen Fälle aufgetreten.

6. November 2023

Tomatenbronzefleckenvirus

Das Tomatenbronzefleckenvirus führt zu diversen Krankheitssymptomen je nach Wirtspflanze, Alter der Kultur und Umweltbedingungen. Zusätzlich können die Schadsymptome je nach Virenstamm unterschiedlich ausgeprägt sein.

17. Januar 2025

Tomato brown rugose fruit virus

Die Gebietsüberwachung im Jahr 2024 wurde in 12 Kantonen durchgeführt. Zusätzlich wurden rund 150 Kontrollen im Rahmen des Pflanzenpasssystems durchgeführt. Insgesamt wurden rund 1250 Proben bestehend aus Pflanzenteilen, Samen oder Drainagewasser untersucht. Sowohl die Gebietsüberwachung, die Kontrollen im Rahmen des Pflanzenpasses als auch weitere Verdachtsmeldungen haben den Nachweis des Virus in mehreren Gewächshäusern ermöglicht. Entsprechende Massnahmen zur Umsetzung der Hygiene und Tilgung wurden ergriffen. 2025 wird die Gebietsüberwachung auf das Tomato brown rugose fruit virus eingestellt, dies aufgrund der Umstufung zum Geregelten Nicht-Quarantäneorganismus per 2025.