Extension Getränke und Destillate
Die Extension Destillate bei Agroscope hat das Ziel, kundenorientierte Problemlösungen für die Brennpraxis anzubieten.
Die Extension Destillate bei Agroscope hat das Ziel, kundenorientierte Problemlösungen für die Brennpraxis anzubieten.
Dabei befassen wir uns unter anderem mit der
- Qualitätssicherung in Bezug auf Rohmaterial, Einmaischen, Gär- und Brenntechnik und der Fertigstellung von Edelbränden
- Sensorischen Beurteilungen bei Edelbrand Prämierungen
Daneben bieten wir ein branchenorientiertes Kurswesen mit verschiedenen Modulen für Brenner und Brennauftraggeber an.
Folgende Themen werden dabei behandelt:
- Einmaischen und vergären von Früchten
- Brenntechnik mit verschiedenen Brennapparaten
- Aufbereiten, Verkosten und Analytik von Spirituosen
- Likörherstellung
Wir beraten in Bezug auf die allgemeine Herstellungspraxis, den Auftritt und das Marketing für Destillate und liefern damit einen praxisorientierten Beitrag, um das Qualitätsverständnis für Spirituosen zu fördern.
Aktuelles und weitere Informationen
Brennerei-Tagung
Neue Leitfäden von Agroscope für Brennereien
Neue Leitfäden von Agroscope für Brennereien
Die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen zur Selbstkontrolle stellt insbesondere für kleine und mittelgrosse Betriebe eine grosse Herausforderung dar. Gleichzeitig hat die Arbeitssicherheit in Brennereien höchste Priorität – denn der Umgang mit brennbaren Stoffen, Druckbehältern und Hitzequellen birgt erhebliche Risiken.
Zuckerung von Spirituosen in der Schweiz
Laut Auskunft des BLV sind im Schweizer Lebensmittelrecht einige Spirituosenkategorien nicht mit einem Höchstzuckergehalt beschränkt. Sie könnten daher mit bis zu 99.9 g/L Invertzucker gesüsst werden. Beispiele sind Weinbrand, Gemüsebrand, Kartoffelbrand, Absinth und Gin. Alle nicht beschränkten Spirituosen sind im nachfolgenden Merkblatt von Agroscope betreffend Zuckerung von Spirituosen dementsprechend markiert.
Inwiefern eine so hohe Zuckerung dieser Produkte sensorisch vorteilhaft ist, sei dahingestellt, bzw. den Produzierenden zur Beurteilung überlassen. Mit der Revision der Verordnung über Getränke per 1.7.2020 wurden die Mindest- und Höchstzuckergehalte der restlichen Schweizer Spirituosen bereits an das EU-Recht angeglichen.
Aktuelle Schweizer Lohnbrennerliste
Hausschnaps gefällig? Das Recht zur Herstellung von gebrannten Wassern wird vom Bund an privatwirtschaftliche Unternehmungen durch sogenannte Brennereikonzessionen übertragen. Privatpersonen ist es grundsätzlich untersagt selber Spirituosen herzustellen. Doch wohin mit den vollreifen Früchten aus dem hauseigenen Garten?
Rund 240 Lohnbrennereien verarbeiten zuckerhaltige Rohstoffe von Dritten zu hochwertigen Destillaten. Angebote und Konditionen sollten individuell mit dem einzelnen Lohnbrenner abgesprochen werden.
Nach Beendigung des Brennauftrag wird zulasten des Auftragsgebers die Spirituosensteuer durch die Eidgenössische Zollverwaltung (Abteilung Alkohol und Tabak) erhoben. Sie beträgt 29 Franken pro Liter reinen Alkohol.
Eine Liste mit den aktiven Schweizer Lohnbrennereien wird unter nachfolgend zur Verfügung gestellt. Die Lohnbrennereien sind alphabetisch nach Kantonen sortiert. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
Dos & Don‘ts der Spirituosenwerbung
Die Werbung für Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke ist nach Alkoholgesetz (Artikel 42b; SR 680) eingeschränkt. In unserem «Werbeleitfaden Spirituosen» finden Sie die wichtigsten Leitlinien und Grundsätze, die Sie bei der Gestaltung der Spirituosenwerbung beachten müssen. Für die Beurteilung, ob eine Spirituosenwerbung zulässig ist oder nicht, ist letztlich immer die konkrete Werbung massgebend. Beachten Sie, dass die Werbebestimmungen nur gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern («B-to-C») gelten, nicht jedoch im Grosshandel («B-to-B»).
Eidgenössische Zollverwaltung: Werbeleitfaden
Fragen zum Thema Spirituosenwerbung werden unter folgender Adresse beantwortet: khw@ezv.admin.ch
Eidgenössische Zollverwaltung: Werbeeingaben
Wichtige Verordnungen
Verordnung des EDI über Getränke (817.022.12)
Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (817.022.15)

