Futtermittelkontrolle
Die Gruppe Futtermittel ist verantwortlich für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle.
Die amtliche Futtermittelkontrolle ist die erste Kontrollinstanz entlang der Lebensmittelkette. Ihr Auftrag ist zu kontrollieren, dass die Futtermittelproduzenten und -Inverkehrbringer nach den Anforderungen der gesetzlichen Grundlagen arbeiten. Somit erteilt sie die Registrierung oder die Zulassung der Firmen, die Futtermittel herstellen oder in Verkehr bringen, führt Inspektionen vor Ort durch und lässt Futtermittel analysieren. Sie gewährleistet somit, dass die Futtermittel gesund und konform sind und garantiert den Täuschungsschutz.
Die amtliche Futtermittelkontrolle ist auch verantwortlich für die Bewilligung neuer Produkte für die Tierfütterung.
Ihre Aktivitäten stellen somit den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, sowie der Umwelt sicher.
Themen

Registrierte und zugelassene Betriebe

Vollzug e-commerce

Gesetzliche Grundlagen

Formulare Futtermittelkontrolle

HACCP
Die Futtermittelbetriebe müssen gemäss Art. 44 der Futtermittel-Verordnung FMV Konzepte gemäss den HACCP-Grundsätzen verwenden.

Import
Welche Vorschriften gelten für Personen/Firmen, die Futtermittel einführen und in Verkehr bringen wollen? Die Amtliche Futtermittelkontrolle beantwortet in einem aktualisierten Informationsdokument häufig gestellte Fragen.

Deklarationen
Futtermittel für Nutz- und Heimtiere müssen korrekt gekennzeichnet (= deklariert) sein, damit der Käufer über deren Eigenschaften und Verwendbarkeit richtig informiert wird.

Jahresberichte AFK

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Projekte und Publikationen
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Fütterungsgrundlagen
Die Grundlagen über Futtermittel, deren Nährwerte und weitere Arbeitsinstrumente liefern die Basis für eine bedarfsgerechte, umweltschonende und effiziente Fütterung von Nutztieren.

