Gesetzliche Grundlagen
Die amtliche Futtermittelkontrolle ist das erste Glied der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette. Damit Qualität, Sicherheit und Konformität der Nutztier- und Heimtierfuttermittel gewährleistet werden, stützt sie sich auf die folgenden Gesetze und Verordnungen:
Information: Das Datum "Letzte Änderung" bezieht sich auf die Aufschaltung des Dokumentes auf dieser Seite und nicht auf die Änderung oder das Inkrafttreten des Anhanges oder des Gesetzes. Dieses Datum finden Sie im Dokument vor.
- Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) SR 910.1
- Futtermittel-Verordnung (FMV) vom 26.10.2011 (SR 916.307)
- Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV) vom 26. 10. 2011 (SR 916.307.1)
- Verordnung des BLW vom 21. Mai 2014 über die GVO-Futtermittelliste (SR 916.307.11)
- Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181)
- Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung, SR 910.18)
Verordnung das BLW über die biologische Landwirtschaft (SR910.184)
Anleitungen für bewährte Verfahren gemäss Art. 55 FMV
Um die Anforderungen der Art. 42 und 44 der Futtermittel-Verordnung FMV zu erfüllen (Hygienevorschriften sowie Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte [HACCP], können die Betriebe eine vom BLW genehmigte Leitlinie anwenden:
Schweizerische Liste der angemeldeten Einzelfuttermittel
Gemäss Artikel 9 der Futtermittel-Verordnung FMV, SR 916.307
Anhänge 1-11 Futtermittelbuch-Verordnung FMBV und Listen der bewilligten Futtermittelzusatzstoffen gemäss Art. 22 FMV.
Interpretationshilfe zur BLW Verordnung bezüglich GVO
Merkblatt
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Inhaltsverzeichnis

Leitfaden zur Kennzeichnung von Nutztierfuttermitteln überarbeitet
Der aktualisierte Leitfaden enthält die weiterentwickelten Bestimmungen der FMV und der FMBV und ersetzt die letzte Version des Leitfadens vom September 2016. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen sowie Hinweise auf die Aufhebung bestimmter Erleichterungen.

Merkblatt für Unternehmen
Die amtliche Futtermittelkontrolle hat ein Merkblatt erstellt, welches Links zu den notwendigen rechtlichen Informationen für diese Tätigkeit zusammenfasst.

Anpassungen der FMBV per 1.1.2026
Im Rahmen der Anpassungen an die Entwicklung des EU-Rechts zur Förderung des Handels zwischen Europa und der Schweiz werden die Anhänge der FMBV regelmässig aktualisiert. Sie finden nachfolgend im Überblick die Kommentare der letzten Anpassungen der Verordnung.

Präzisierungen zu zeitlich begrenzten Zulassungen von Zusatzstoffen
Spätestens ein Jahr vor dem Ablaufen der Bewilligung kann der Zulassungsinhaber ein Gesuch um Verlängerung einreichen.

Methan
Die Amtliche Futtermittelkontrolle unterstützt wie die gesamte Bundesverwaltung die Bemühungen zur Reduktion von Methanemissionen und entsprechende Innovationen. Dabei müssen jedoch die geltenden Bestimmungen eingehalten werden und die Anwender dürfen nicht getäuscht werden. Zu dieser Thematik nachfolgend ein Überblick zur Situation.

Hanf als Futtermittel für Tiere
In der Schweiz gilt nach wie vor ein generelles Verfütterungsverbot (s. FMBV Anhang 4.1) von Hanf oder Produkte davon in jeder Form oder Art für laktierende Tiere, deren Milch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist.

Mykotoxine
Mykotoxine sind giftige, von Pilzen gebildete Stoffwechselprodukte. Sie können bei Menschen und Tieren bereits in tiefen Konzentrationen eine toxische Wirkung zeigen. Je nach Art der Substanz können Mykotoxine akut oder chronisch toxisch sein.
Dioxinüberwachung von Ölen und Fetten
Seit dem 1. Januar 2014 müssen gemäss Futtermittelbuch-Verordnung vom 26.10.2011 (FMBV) alle Futtermittelfette und –öle sowie daraus hergestellte Erzeugnisse auf Dioxine untersucht werden. Auf jeder Stufe der Vermarktung und Verwendung dieser Fette und Öle müssen die Resultate der Dioxin-Analysen chargenspezifisch vorhanden sein.

Biofuttermittel
Der Leitfaden zur Kennzeichnung von Futtermitteln für die biologische Produktion ist verfügbar. Er präzisiert die rechtlichen Anforderungen an die Kennzeichnung und erleichtert einen einheitlichen Vollzug.

Deklaration von Gemischen mit Benzoesäure
Ab welcher Konzentration muss ein Gemisch mit Benzoesäure als Vormischung deklariert werden?

Gut versorgt mit homogenen Futtermitteln
Die Futtermittelhersteller müssen nachweisen, dass die Futtermittelkomponenten gemäss Rezeptur gleichmässig im Futter verteilt sind.

Klinoptilolith
Es wird regelmässig festgestellt, dass Klinoptilolith als Wundermittel (Toxinbinder, etc) in der Pferdefütterung angeboten wird. Klinoptilolith ist ein Zusatzstoff und darf deshalb weder direkt verfüttert noch für weitere Funktionen ausgelobt werden.

Übertragung von Cannabinoiden in die Milch
Die Fachzeitschrift Nature Food veröffentlichte am 15. November 2022 eine vom BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin) durchgeführte Studie über die Wirkung von Hanf auf Milchvieh und den Transfer von Cannabinoiden in die Milch. Es wurden verschiedene Szenarien untersucht und es zeigte sich, dass die akute Referenzdosis von Δ9-THC bei mehreren Gruppen von Konsumenten von Milch aus der Milchproduktion mit Hanffütterung überschritten wurde.

Mikroorganismen
Mikroorganismen können in allen Arten von Futtermitteln (Einzelfuttermitteln, Zusatzstoffen, Mischfuttermitteln) vorkommen. Je nach Situation sind diese erwünscht oder unerwünscht und je nach Situation dürfen sie angepriesen werden. Agroscope gibt einen Überblick.
