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Gesetzliche Grundlagen

Die amtliche Futtermittelkontrolle ist das erste Glied der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette. Damit Qualität, Sicherheit und Konformität der Nutztier- und Heimtierfuttermittel gewährleistet werden, stützt sie sich auf die folgenden Gesetze und Verordnungen:

Information: Das Datum "Letzte Änderung" bezieht sich auf die Aufschaltung des Dokumentes auf dieser Seite und nicht auf die Änderung oder das Inkrafttreten des Anhanges oder des Gesetzes. Dieses Datum finden Sie im Dokument vor.

Verordnung das BLW über die biologische Landwirtschaft (SR910.184)

Anleitungen für bewährte Verfahren gemäss Art. 55 FMV

Um die Anforderungen der Art. 42 und 44 der Futtermittel-Verordnung FMV zu erfüllen (Hygienevorschriften sowie Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte [HACCP], können die Betriebe eine vom BLW genehmigte Leitlinie anwenden:

Schweizerische Liste der angemeldeten Einzelfuttermittel

Gemäss Artikel 9 der Futtermittel-Verordnung FMV, SR 916.307

Anhänge 1-11 Futtermittelbuch-Verordnung FMBV und Listen der bewilligten Futtermittelzusatzstoffen gemäss Art. 22 FMV.

Interpretationshilfe zur BLW Verordnung bezüglich GVO

Merkblatt

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Präzisierungen zu zeitlich begrenzten Zulassungen von Zusatzstoffen

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Klinoptilolith

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Übertragung von Cannabinoiden in die Milch

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Mikroorganismen

Mikroorganismen können in allen Arten von Futtermitteln (Einzelfuttermitteln, Zusatzstoffen, Mischfuttermitteln) vorkommen. Je nach Situation sind diese erwünscht oder unerwünscht und je nach Situation dürfen sie angepriesen werden. Agroscope gibt einen Überblick.