Gesetzliche Grundlagen
Die amtliche Futtermittelkontrolle ist das erste Glied der Kontrolle entlang der Lebensmittelkette. Damit Qualität, Sicherheit und Konformität der Nutztier- und Heimtierfuttermittel gewährleistet werden, stützt sie sich auf die folgenden Gesetze und Verordnungen:
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Verordnung das BLW über die biologische Landwirtschaft (SR910.184)
Anleitungen für bewährte Verfahren gemäss Art. 55 FMV
Um die Anforderungen der Art. 42 und 44 der Futtermittel-Verordnung FMV zu erfüllen (Hygienevorschriften sowie Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte [HACCP], können die Betriebe eine vom BLW genehmigte Leitlinie anwenden:
Schweizerische Liste der angemeldeten Einzelfuttermittel
Gemäss Artikel 9 der Futtermittel-Verordnung FMV, SR 916.307