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Veröffentlicht am 16. Januar 2026

Agrarmonitoring

Die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten (ZA-BH) ist ein wichtiger Teil des ökonomischen Monitorings der Schweizer Landwirtschaft. Daneben ist sie eine wertvolle Grundlage für die Forschung, Bildung und Beratung. Der Datenschutz ist ein zentrales Element der ZA-BH. Er stellt sicher, dass die Daten so verwendet werden, dass einzelne Betriebe nicht identifiziert werden können. Zudem wird gewährleistet, dass Daten nicht gegen die Datenliefernden verwendet werden können, zum Beispiel indem sie für Kontrollen verwendet werden. Die Lieferung der Daten wird entschädigt.

Die zwischen 2009 und 2022 durchgeführte Erhebung von einzelbetrieblichen Daten für die Zentrale Auswertung von Agrarumweltindikatoren (ZA-AUI) wurde 2023 von einem neuen System abgelöst, dem Monitoring des Agrarumweltsystems Schweiz (MAUS).

Wichtige rechtliche Grundlage für die Zentrale Auswertung (ZA) bilden

  • das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1)
  • die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)
  • das Bundesstatistikgesetz (SR 431.01)
  • die Bundesstatistikverordnung (SR 431.011)
  • das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1)
  • die Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.11).

Die Zentrale Auswertung besteht aus folgenden Elementen: 

Die Stichprobe Einkommenssituation

Diese dient primär dem landwirtschaftlichen Einkommensmonitoring. Berechnet werden die Einkommen nach Regionen und Betriebstypen. Diese sind nicht nur für die Politik von Bedeutung, sondern auch für die landwirtschaftliche Interessenvertretung. Die Berechnung basiert auf gesamtbetrieblichen Kennzahlen aus der Finanzbuchhaltung, ergänzt mit Angaben aus der Steuererklärung, mit Arbeitszeitangaben und Strukturmerkmalen. Die Betriebe werden anhand eines Auswahlplans zufällig so ausgewählt, dass die Schätzung des Einkommens auf Ebene Schweiz und Ebene der Regionen möglichst genau ist. Mit Ausnahme von sehr kleinen Betrieben können Betriebe der wichtigsten Betriebs- und Rechtsformen für die Stichprobe ausgewählt werden, um auf freiwilliger Basis ihre Daten für die Auswertung zur Verfügung zu stellen. Die Stichprobe umfasst rund 2000 Abschlüsse.

Detaillierte Informationen zu Stichprobe, Datenlieferung (z.B. Termine, Entschädigung) und methodischen Grundlagen:

Stichprobe Einkommenssituation

Die Stichprobe Betriebsführung

Diese dient primär der Bildung, Beratung und Forschung für vertiefte betriebswirtschaftliche Analyse. Sie basiert auf einer detaillierten Finanzbuchhaltung ergänzt mit Teilkostenrechnungen (Zuteilung der variablen Kosten auf die Betriebszweige). Sie enthält nur Betriebstypen, die für die Schweizer Landwirtschaft von grösserer Bedeutung sind und bei denen eine ausreichende Teilnahmebereitschaft an der Erhebung erwartet werden kann. Die Stichprobe umfasst rund 2000 Abschlüsse. 

Detaillierte Informationen zur Stichprobe, Datenlieferung (z.B. Termine, Entschädigung) und methodischen Grundlagen:

Stichprobe Betriebsführung

Die Zentrale Auswertung Agrar-Umweltindikatoren

Zwischen 2009 und 2022 wurde die ZA-AUI als Teil des Agrar-Umweltmonitorings durchgeführt. Damit wurde die Umweltwirkung der Landwirtschaft aufgezeigt. ZA-AUI-Daten können für Studien- und Forschungszwecke weiterhin angefragt werden.

Information für Datenlieferanten

Die Lieferung der Daten wird entschädigt. Die Ansätze sind auf den Internetseiten der entsprechenden Erhebungen zu finden.
Der Schutz der sensiblen Daten ist von grösster Wichtigkeit. In der Zustimmungserklärung für Datenlieferanten ist festgehalten, wie die Daten erhoben, mit anderen Daten verknüpft, bearbeitet und weitergegeben werden dürfen.

Wichtigste Punkte:

  • Die Daten werden an Agroscope geliefert und dort in der Datensammlung ZA ohne Namen und Adresse (pseudonymisiert) bearbeitet.
  • ZA-Daten können zur Vermeidung von Mehrfacherfassungen mit weiteren Daten wie Strukturdaten (Flächen, Tierbestände und Arbeitskräfte) verknüpft werden.
  • Ergebnisse und Auswertungen werden in einer Weise veröffentlicht, dass Personen und Betriebe nicht bestimmbar und Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Betriebe nicht möglich sind.
  • Agroscope kann pseudonymisierte Daten für Studien-, Forschungs- und Ausbildungszwecke ohne Namen und Adresse (pseudonymisiert) an Hochschulen und Forschungsinstitutionen weitergegeben werden. An Dritte ist die Weitergabe von pseudonymisierten Daten möglich, wenn diese im Auftrag des Bundes handeln.
  • Sämtliche Datenlieferungen von Agroscope an die Datennutzer müssen vertraglich geregelt werden. Alle Datenlieferverträge von Agroscope werden vom Rechtsdienst des Bundesamtes für Landwirtschaft auf die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung überprüft.
  • Die Verwendung der Daten zu Kontrollzwecken ist explizit ausgeschlossen.

Information für Datennutzer

Die Daten der Zentralen Auswertung können zu Studien- und Forschungszwecken durch Hochschulen und ihre Forschungsanstalten genutzt werden. Anfragen sind an die bei den einzelnen Erhebungen aufgeführten Kontaktpersonen zu richten. Diese können auch Auskünfte über die zur Verfügung stehenden Datensätze geben.

Für die Datennutzung gelten insbesondere folgende Grundsätze:

  • Die Datennutzung wird in einem Vertrag zwischen Agroscope und dem Datennutzer geregelt. Dieser wird vor der Unterzeichnung durch den Rechtsdienst des Bundesamtes für Landwirtschaft auf die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung überprüft.
  • Daten dürfen weder kommerziell genutzt (z.B. für Werbung oder Marketing) noch an Dritte weitergegeben werden.
  • Nach Abschluss des Projektes müssen die Daten vernichtet werden.
  • Ergebnisse und Auswertungen aus den Daten müssen in einer Weise veröffentlicht werden, dass Personen und Betriebe nicht bestimmbar und Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Betriebe nicht möglich sind.

Mehr dazu

Kontakt

Ansprechperson Buchhaltung

Ansprechperson Agrarumweltindikatoren

URL für Direktzugriff

www.agrarmonitoring.ch