Die Verwaltung, Beratung und Praxis ist auf qualitativ hochwertige Daten der Betriebs- und Arbeitswirtschaft als Grundlage für betriebliche und politische Entscheide angewiesen. Gleichzeitig benötigt die Forschung diese Datensätze für ihre Analysen und Tools, die wiederum der Schaffung wissenschaftlicher Evidenz für politische Entscheidungsträger sowie der Beratung und Praxis dienen. Zu diesen Datensätzen bzw. -Grundlagen gehören (i) die mikro-ökonomischen Daten der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten (ZA-BH), (ii) die arbeitswirtschaftliche Datensammlung sowie (iii) das Kostenkatalog, auf die nachstehend detailliert eingegangen wird.
Folgend (i) Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) Artikel 185 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 1bis, (ii) Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR-Nr. 919.118) insbesondere 2. Abschnitt «Beurteilung der wirtschaftlichen Lage» und (iii) Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR-Nr. 431.012.1), Anhang 154 ist Agroscope das Ausführungs- und Erhebungsorgan der ZA-BH. Der statistische Auftrag der ZA-BH umfasst das jährliche Monitoring der ökonomischen Lage von landwirtschaftlichen Betrieben und die Bereitstellung von Grundlagendaten für die Betriebsführung.
Gemäss Artikel 5 bzw. Artikel 6, Absatz 2 der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) ist das Ausrichten der Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe an die Einhaltung von Bedingungen bezüglich des Mindestarbeitsaufkommens (gemessen in Standardarbeitskräfte, SAK) und des Mindestanteils der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte geknüpft. Für die Berechnung der SAK stellt Agroscope die Grundlagendaten zuhanden BLW zur Verfügung. Der Arbeitsaufwand für die Ermittlung des Mindestanteils der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte berechnet sich nach dem «ART-Arbeitsvoranschlag 2009» von Agroscope in der Version des Jahres 2013.
Der jährlich publizierte sogenannte “Kostenkatalog” umfasst Kostenansätze für Maschinen, hoftechnische Einrichtungen, Gebäude und Arbeit. Er dient der Forschung, Beratung und Praxis für Vollkosten- und Maschinenkostenkalkulationen sowie Investitionsrechnungen.