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Reservation Infrastruktur 2026

Reglement für die Bereitstellung der Infrastruktur des Schweizer Nationalgestüts von Agroscope (SNG) * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

v. 05/2026

1        Gesetzliche Grundlage

Gemäss Artikel 121193 der Tierzuchtverordnung (TZV) betreibt der Bund ein Gestüt als Kompetenzzentrum für Pferdezucht und -haltung. Das Gestüt ist dem BLW unterstellt. Der Bundesrat legt die Aufgaben des Gestüts fest.

Das vorliegende Reglement regelt die Modalitäten dieser Bereitstellung.

2       Mietantrag

Jede Anfrage zur Anmietung der Infrastruktur des SNG muss per E-Mail an harasnational@agroscope.admin.ch gerichtet werden. Sie erhalten dann ein Formular, in dem Sie den Zweck der Anmietung beschreiben und angeben können, welche Infrastruktur und ggf. welche Dienstleistungen Sie benötigen.

Der Antrag wird intern geprüft und die Antwort wird per E-Mail verschickt. Bei einer positiven Antwort ist das Angebot zwei Wochen lang gültig.

Die Rechnung wird nach dem Mietdatum per E-Mail verschickt.

3       Vertrag

Bei der Anmietung für eine Veranstaltung (z. B. einen Wettbewerb oder eine Aufführung) muss ein Vertrag zwischen dem Organisator der Veranstaltung und dem SNG abgeschlossen werden.

4       Anmeldung der Veranstaltung, Einholung von Bewilligungen

Bei jeder organisierten Veranstaltung auf dem Gelände des SNG’s ist der Mieter (welcher als Organisator der Veranstaltung gilt) verpflichtet, diese mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Avenches zu melden.

La commune d'Avenches - Organiser une manifestation (commune-avenches.ch)

Der Mieter ist auch dafür verantwortlich, beim Kanton Waadt die für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen einzuholen. Alle Informationen sind auf der folgenden Website zu finden:

https://www.vd.ch/prestation/demander-une-autorisation-pour-une-manifestation.

5       Annullation

Alle Annullationen müssen schriftlich per E-Mail via harasnational@agroscope.admin.ch mit einer Frist von mindestens 2 Wochen erfolgen.

6       Miettarife für die Infrastruktur des SNG

Die unten aufgeführten Tarife sind ein Auszug aus dem internen Dokument "Reglement für die verschiedenen Angebote und Dienstleistungen des Schweizer Nationalgestüt von Agroscope (SNG)" und gelten für alle Mietanfragen.

7       Plan des SNG

Bitte beachten Sie, dass das SNG, die Pferdeklinik ISME und das IENA drei verschiedene Institutionen sind, wobei jede ihre eigene Infrastruktur, bzw. Sekretariat und Tarife besitzt. Die Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen dieser Institutionen finden Sie, wenn Sie hier klicken.

/content/agroscope/de/home/themen/nutztiere/pferde/haras-kontakte-besichtigungen.html

8       Reglement

Wir freuen uns sehr, Sie in unserer wunderschönen Einrichtung begrüssen zu dürfen! Als MieterIn des SNG bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten.

8.1 Verkehrsregeln und Parkplätze

Die Geschwindigkeit ist auf dem gesamten Gelände auf 10km/h begrenzt. Pferde haben auf dem Gelände des SNG immer Vortritt. Fahrzeuge (Pferdeanhänger, Autos und LKW) müssen ausserhalb des SNG auf dem Kiesplatz geparkt werden (s. Plan / Zeichen P).

8.2 Verhaltensregeln

Wir bitten alle BenutzerInnen unserer Anlagen einander mit Respekt, Freundlichkeit und Höflichkeit zu begegnen. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und sollten sich ruhig verhalten. Schreien und rennen ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Den Anweisungen des Personals des SNG müssen jederzeit Folge geleistet werden.

8.3 Tierschutz

Jegliche/r MieterIn der Einrichtungen des SNG muss die zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung geltenden Tierschutzgesetze, -verordnungen und -richtlinien einhalten und dafür sorgen, dass alle mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Personen dies ebenfalls tun.

Wir erwarten eine respektvolle Nutzung der Equiden. Ihre körperliche und geistige Unversehrtheit ist dabei die oberste Priorität. MieterInnen der Infrastruktur des SNG müssen eine leichte und präzise Hilfengebung anstreben. Sie müssen sicherstellen, dass das eingesetzte Material für jeden Equiden geeignet ist und keine Schmerzen verursacht.

8.4 Pferdepflege

Jede/r MieterIn der Infrastruktur des SNG ist für die Gesundheit und Sicherheit seines/ihres Pferdes verantwortlich. Die Pflege, Fütterung und Sauberkeit der Box unterliegen der Verantwortung des Mieters. Heu und Stroh werden vom SNG zur Verfügung gestellt, jedoch kein Ergänzungsfutter. Ein Duschschlauch befindet sich gegenüber den Ställen (s. Plan / n° 1).

Das SNG kann leider keine Pferdeausläufe zur Verfügung stellen.

8.5 Pferdegesundheit

Pferde, die an Veranstaltungen auf dem Gelände des SNG teilnehmen und/oder in den Ställen des SNG untergebracht sind, müssen gegen Pferdegrippe (Influenza) geimpft sein. Es werden Kontrollen des Impfpasses durchgeführt.

Bei Verdacht auf eine Krankheit behält sich das SNG das Recht vor, das Pferd auf Kosten des Eigentümers von einem Tierarzt untersuchen zu lassen.

In dringenden Fällen meldet das SNG dem Mieter jeden schwerwiegenden Vorfall, der die im Rahmen der Veranstaltung beim SNG untergebrachten Pferde betrifft. Der Mieter, der den Eigentümer vertritt, ermächtigt das SNG, im Interesse des Wohlergehens des Tieres geeignete Notfallmassnahmen zu ergreifen (einschliesslich der Euthanasie, falls erforderlich). Die Tierarztkosten und die Kosten für die externe Unterbringung werden dann gesondert in Rechnung gestellt.

8.6 Sicherheit und Brandschutz

Auf dem Gelände des SNG ist das Tragen eines Reithelms bei allen Reitaktivitäten obligatorisch.

Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen bitten wir Sie, Ihre Pferde von den Pferden des SNG fernzuhalten. Externen Personen ist der Umgang mit den Pferden des SNG sowie ihre Fütterung strengstens untersagt.

Das Rauchen ist in allen Ställen und in der Reithalle strengstens verboten. Grillieren ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

8.7 Notfallnummern

8.8 Verantwortlichkeit

Für gesundheitliche Probleme, Infektionen oder Unfälle von Pferden, die im Rahmen der Miete der Infrastruktur des SNG auftreten können, haftet der Bund nicht, sofern dem SNG kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Eine Haftung des Bundes für diese Fälle ist ausgeschlossen. Bezüglich allfälliger Schadenersatzforderungen entscheidet der Rechtsdienst des Bundes über die Haftung und übernimmt im Falle eines Verschuldens des SNG die Kosten.

8.9 Sauberkeit und Ordnung

Bitte hinterlassen Sie bei Ihrer Abreise die Ställe und die Umgebung so sauber und ordentlich wie Sie sie vorgefunden haben. Die Ställe und ihre Umgebung müssen gefegt und die Pferdeäpfel eingesammelt werden. Bei Boxen: Verschmutztes Stroh wegräumen und sauberes Stroh in der Ecke aufhäufen.

Bei mangelnder Sauberkeit werden die Kosten für eine zusätzliche Reinigung durch das SNG mit 90.- CHF / Stunde in Rechnung gestellt.

8.10 Beschädigung

Jegliche Beschädigung der gemieteten Gegenstände muss am nächsten Werktag per E-Mail an harasnational@agrosocope.admin.ch gemeldet werden. Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des oder der Gegenstände werden in Rechnung gestellt.

8.11 Hunde

Hunde müssen auf dem gesamten Gelände des SNG an der Leine gehalten werden. Der Kot wird eingesammelt und in die dafür vorgesehenen Mülleimer geworfen.