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Veröffentlicht am 17. November 2021

Neuorganisation der Pflanzenschutzmittelzulassung

Bern, 17.11.2021 - Der Bundesrat hat am 17. November 2021 die Gesetzesänderungen verabschiedet, die für den Transfer der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) per 1. Januar 2022 erforderlich sind. Er hat ausserdem die Kompetenzen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) gestärkt, das künftig für die Beurteilung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt zuständig ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird die Beurteilung des Einflusses von Pflanzenschutzmitteln auf den Schutz der Pflanzen verantworten.