Schengener Grenzkodex: Bundesrat verabschiedet Verordnungsänderungen
Bern, 06.05.2026 — Die EU hat den Schengener Grenzkodex angepasst, um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Schengen-Aussen- und -Binnengrenzen sicherzustellen. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Harmonisierung. Die für die Umsetzung dieser Anpassungen notwendigen Gesetzesänderungen wurden vom Parlament bereits am 26. September 2025 verabschiedet. An seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat auch die dazugehörigen Verordnungsänderungen gutgeheissen.
Die Revision des Schengener Grenzkodex sieht eine Reihe von Änderungen der bestehenden Vorschriften vor, um den Schengen-Raum als Ganzes zu stärken und eine einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Aussen- und Binnengrenzen sicherzustellen. Zur Umsetzung dieser Anpassungen waren Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) notwendig.
Gewisse Bestimmungen der Änderung des AIG und BPI müssen auf Verordnungsstufe konkretisiert werden. Daher hat der Bundesrat die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV4), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) und die Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) angepasst. So wird neu beispielsweise das nationale Verfahren bei der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen und der Umfang der Sorgfaltspflicht von Luftverkehrsunternehmen bei einer gesundheitlichen Notlage grossen Ausmasses auf Verordnungsstufe konkretisiert. Der Schengener Grenzkodex sieht neu auch ein Überstellungsverfahren für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige vor, die in Grenzgebieten aufgegriffen werden. Hierzu wird die Schweiz künftig Statistiken erstellen müssen. Die Erstellung dieser Statistiken wird auf Verordnungsstufe festgehalten und machte auch Anpassungen in der ZEMIS-Verordnung notwendig.
Gleichzeitig mit der Verabschiedung der aufgeführten Verordnungsanpassungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 auch beschlossen, diese zusammen mit den Gesetzesanpassungen zur Revision des Schengener Grenzkodex per 12. Juni 2026 in Kraft zu setzen.
Dokumente
Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)
Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung)
Änderung der Ausführungsverordnungen zur Umsetzung des revidierten Schengener Grenzkodex und einer redaktionellen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes betreffend Schengener Grenzkodex (VEV, VZAE, VVWAL, ZEMIS-Verordnung). Erläuterungen