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Kontrolle organischer Recyclingdünger regeln

Agroscope koordiniert die Zulassung der Laboratorien, welche die Kontrollen organischer Recyclingdünger durchführen.

Bei organischen Recyclingdüngerproben müssen die Grenzwerte von Schadstoffen laut der Chemikalien Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV 814.81, Anhang 2.6) eingehalten werden. Die Überprüfung dieser Werte darf nur in zugelassenen Labors erfolgen.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist für die Zulassung zuständig und hat diese Aufgabe an Agroscope delegiert. Die rechtliche Grundlage für die Laborzulassung ist in DüV, Art. 30a, Abs 1c und Abs.4 festgehalten.

Diese Liste wird jährlich neu erstellt und publiziert.

Die Bedingung, um auf dieser Liste zu erscheinen, ist die erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch MARSEP organisiert von WEPAL.

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