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Veröffentlicht am 23. Januar 2026

Düngeruntersuchungen

Der ständige Nachweis von hormonaktiven Stoffen in Gewässern weltweit ist beunruhigend. Eine möglicherweise wichtige, aber bisher wenig untersuchte, Quelle hormonaktiver Substanzen ist die Landwirtschaft. Besonders bedeutend ist der Eintrag aus der Nutztierhaltung.

Die hier aufgeführten Methoden zu Düngeruntersuchungen betreffen vor allem Recyclingdünger und Hofdünger. Als Recyclingdünger gelten nach der Düngerverordnung (DüV Art. 5) Kompost, festes und flüssiges Gärgut, unverrottetes, pflanzliches Material und Klärschlamm. Klärschlämme dürfen seit 2006 nicht mehr direkt als Dünger ausgebracht werden.

Der Schadstoffgehalt in organischen Düngern und Recyclingdüngern, ausgenommen mineralische Recyclingdünger und Hofdünger, ist in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV 814.81, Anhang 2.6) geregelt.

Bei Kompost und Gärgut gelten zusätzliche Bestimmungen für Fremdstoffe.

Laut DüV-Artikel 24 sind Kompostieranlagen ab einer bestimmten Grösse verpflichtet, Angaben über TS, OS, Nges, P, K, Ca, Mg, pH und elektrische Leitfähigkeit zu machen.

Auf dieser Seite werden die Analysenprogramme zum Bestimmen dieser Parameter bereitgestellt.

Probenahme und Probenaufbereitung

Extraktion von Düngerproben

Analyse von Düngerproben

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