Analysen für den Weinexport
Das Weinlabor führt im Auftrag des BLW die in der Verordnung RS 916.145.211 festgelegten amtlichen Analysen zur Kontrolle von Exportweinen durch. Das Labor ist von den meisten Importländern anerkannt.
Die Basisanalysen sind gemäss ISO-Norm 17025 akkreditiert ebenso wie die meisten vom Bestimmungsland geforderten Zusatzanalysen.
Der Prozess ist auf der Website des BLW beschrieben. Die Gebühren für die Analysen zur Qualitätskontrolle von Exportweinen sind in Ziffer 3, Anhang 1 der Gebührenverordnung (GebV-BLW) festgelegt. Die Pauschalbeträge bieten aufgrund der gesunkenen administrativen Kosten einen kleinen Rabatt gegenüber den Einzelpreisen. Sie sind in der beigefügten Liste ersichtlich. Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung können die Gebühren bei Änderung der Methoden (Art, Instrument, akkreditiert oder nicht etc.) angepasst werden.
Zu beachten: die Gebühren sowie die bereitgestellten Berichte gelten NUR für Weinexporte.
