Die Guatemala Kartoffelmotte Tecia solanivora (Povolný) hiess früher Scrobipalpopsis solanivora, Povolný. Sie kann beträchtliche ökonomische Schäden anrichten. Daher gilt diese Motte in der Schweiz und der EU als Quarantäneorga-nismus und ist in der Pflanzenschutzverordnung geregelt (PSV SR 916.20). Ein Befallsverdacht muss umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. In diesem Merkblatt wird die Guatemala Kartoffelmotte beschrie-ben und es kommen Schäden sowie Gegenmassnahmen zur Sprache.