Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1. Januar 2020 wechselt der Status des Virus vom Quarantäneorganismus zum «Geregelten Nicht-Quarantäneorganismus» (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Sharka keine Melde- und Bekämpfungspflicht in Obstanlagen mehr besteht. Der am 1. April 2002 eingeführte Pflanzenpass bestätigt nach visueller Kontrolle gegenüber dem gewerblichen Abnehmer (z.B. dem Obstproduzenten) das Freisein von Quarantäneorganismen und geregelten Nicht-Quarantäneorganismen (GNQO), wie Sharka.