Bünter M. Sharka ist kein Quarantäneorganismus mehr. Schweizer Obst = Fruits suisses, 1, 2020, 29-30. weitere Sprachen: französisch Download deutsch (5913 kB) Download französisch (5913 kB) Zusammenfassung: Ab 2020 muss die Viruskrankheit Sharka nicht mehr gemeldet werden. Das bedeutet, dass noch mehr auf vorbeugende Massnahmen zurückgegriffen werden muss, damit ein Befall verhindert werden kann. ISSN Print: 2571-8932 Publikations-ID (Webcode): 43656 Link kopieren Per E-Mail versenden
Ab 2020 muss die Viruskrankheit Sharka nicht mehr gemeldet werden. Das bedeutet, dass noch mehr auf vorbeugende Massnahmen zurückgegriffen werden muss, damit ein Befall verhindert werden kann.