Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz ein neues Pflanzengesundheitsrecht. Mit strengeren Vorschriften und einer Stärkung der Präventionsmassnahmen wird der Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen verbessert. Die Pflanzenpasspflicht gilt ab 2020 für sämtliche zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen und Pflanzenteile. Das System und das Format des amtlichen Handelsdokuments werden harmonisiert. Der Pflanzenpass wird neu eine Etikette oder ein Aufdruck mit einheitlichem Inhalt sein, die von den dafür zugelassenen Betrieben an jeder Handelseinheit oder an den einzelnen Waren anzubringen sind. Diese Neuerungen führen insbesondere zu einer besseren Sichtbarkeit und Wiedererkennung des Pflanzenpasses und einer optimierten Rückverfolgbarkeit des Pflanzenmaterials. Im Folgenden sind die Änderungen auf phytosanitären Begleitdokumenten für Obstjungpflanzen und zertifizierte Obstjungpflanzen beschrieben.