Minimalnutzungsverfahren zur Offenhaltung der Kulturlandschaft
Die Landwirtschaft ist seit gut 60 Jahren nicht mehr in der Lage, die flächendeckende Offenhaltung der Kulturlandschaft zu gewährleisten. Der Trend der Flächenaufgabe und Wiederbewaldung wird sich mit Blick auf den fortschreitenden Strukturwandel in der Berglandwirtschaft in Zukunft fortsetzen, trotz weitreichender agrarpolitischer Massnahmen zur Förderung der Flächennutzung. Der Brachfall von Grenzertragsflächen im Berggebiet tangiert verschiedene, von der Gesellschaft anerkannte agrar- und umweltpolitische Ziele. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Offenhaltung der Kulturlandschaft in Zukunft gewährleistet werden kann. Im Synthesebericht des Forschungsprogramms AgriMontana werden verschiedene Minimalnutzungsverfahren zur Offenhaltung der Kulturlandschaft im Kontext Biodiversität, Naturgefahren, Landschaftsvielfalt und -struktur sowie Verfahrenskosten beurteilt.
Was wäre, wenn Bio im Berggebiet flächendeckend wäre?
Der Biolandbau hat im Berggebiet je nach Region bereits eine sehr grosse Bedeutung. Eine vollständige Umstellung auf Bio könnte für einige Regionen im Berggebiet durchaus eine Chance sein, speziell in Kombination mit einer regionalen Verarbeitung und Vermarktung, weil diese den Landwirtschaftsbetrieben höhere Preise für ihre biologisch produzierten Rohstoffe ermöglicht.
Eine im Auftrag des Amts für Strukturverbesserungen des Kantons Wallis in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation des Kantons Graubünden (ALG) ermöglichte Auslegeordnung zur Wiesenbewässerung im Berggebiet zeigt, dass der Wissensstand stark vom betrachteten Teilaspekt sowie von der Betrachtungsebene abhängt und gleichzeitig wichtige Wissenslücken bestehen.
Obwohl sich verschiedene Forschungsprojekte in der Vergangenheit mit Aspekten der Wiesenbewässerung befasst haben, bestehen zur Bedeutung der Wiesenbewässerung für die strukturelle und wirtschaftliche Entwicklung und Situation der Berglandwirtschaftsbetriebe sowie zum Einfluss der Bewässerung auf die Entwicklung der Flächennutzung und der Biodiversität zwei zentrale Wissenslücken. Diese Lücken sind mit Blick auf den in Zukunft steigenden Bedarf an Bewässerungsinfrastruktur zu schliessen idenfiziert Wissenslücken zu den Auswirkungen der Wiesenbewässerung auf die Flächennutzung und die Ökosystemleistungen.
Einkommenssituation der Kälbermast- und Rindviehaufzuchtbetriebe
Die spezialisierten Kälbermast- und Aufzuchtbetriebe in der Bergregion weisen trotz hoher Direktzahlungen sehr tiefe Einkommen und Arbeitsverdienste aus. Die Betriebe müssen Investitionen oder den Privatverbrauch zu einem bedeutenden Teil über ausserbetriebliche Einkommen finanzieren. Für die Kälbermastbetriebe zeigt eine Betriebszweigauswertung, dass die Betriebe in der Kälbermast negative Deckungsbeiträge aufweisen und damit die Direktkosten der Mast nicht decken können. Dagegen erzielen Verkehrsmilchbetriebe, die ebenfalls Kälber mästen, leicht positive Deckungsbeiträge.
Bericht "Auswirkungen der AP 14-17 auf Berglandwirtschaft"
Im Rahmen von AgriMontana wurden die für den gesamten Landwirtschaftssektor vorliegenden Modellrechnungen zu den Auswirkungen der AP 14−17 für die drei Bergzonen II bis IV detailliert ausgewertet und in einem Bericht dokumentiert.
Pflanzenschutzmittel (PSM) werden in der Landwirtschaft zum Schutz von Kulturpflanzen und deren Erzeugnissen verwendet, aber auch im Forst oder für die Pflege öffentlicher oder privater Grünanlagen, sowie für den Unterhalt der Bahn- und Strasseninfrastruktur. PSM werden v.a. in der Landwirtschaft grossflächig angewendet, bleiben aber nicht ausschliesslich innerhalb der behandelten Fläche, sondern können über verschiedene Eintragspfade in andere Umweltkompartimente gelangen und dort unerwünschte Einflüsse auf Lebewesen oder die Qualität des Grund- und Trinkwassers haben. Um den potentiellen Umweltauswirkungen des chemischen Pflanzenschutzes entgegenzuwirken, wurde 2017 vom Bundesrat der «Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln» verabschiedet. Aufgrund der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» wurde das «Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden» 2021 vom Parlament beschlossen, welches am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Es besagt, dass die Risiken für die Organismen der Oberflächengewässer und naturnahen Lebensräume sowie für das Grundwasser bis 2027 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012-2015 (also vor Inkrafttreten des Aktionsplans) um 50 % vermindert werden müssen. Sind die Risiken weiterhin nicht annehmbar, so kann der Bundesrat den ab 2027 geltenden Absenkpfad festlegen. Um die Zielerreichung zu evaluieren, sollen Risikoindikatoren berechnet werden. Im Auftrag des BLW hat Agroscope daher Risikoindikatoren für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und Grundwasser entwickelt. Diese Indikatoren basieren auf Daten zu den jährlich in der Schweiz verkauften Wirkstoffmengen. Berücksichtigt werden einerseits die umweltchemischen und ökotoxikologischen Eigenschaften der Wirkstoffe und andererseits die Wirkungen von Risikominderungsmassnahmen. Solche Risikominderungsmassnahmen können entweder spezifisch für die Anwendung von einzelnen PSM-Produkten vorgeschrieben oder allgemein für die ganze landwirtschaftliche Produktion verpflichtend sein. Produktspezifische Risikominderungsmassnahmen werden im Rahmen der Zulassung von PSM dann verfügt, wenn unannehmbare Risiken auf Menschen, Tiere und/oder Umwelt nicht ausgeschlossen werden können. Solche Produkte werden nur dann zugelassen, wenn diese Risiken mit geeigneten Risikominderungsmassnahmen ausreichend reduziert werden können. Seit 2011 werden solche Auflagen im Rahmen der «Gezielten Überprüfung», d.h. der Neubeurteilung der Risiken von PSM auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, erlassen. Neben den produktspezifischen Auflagen bestehen weitere Vorgaben für alle landwirtschaftlichen Betriebe, wie Massnahmen zur Sanierung von Wasch- und Befüllplätzen für Spritzgeräte. Für direktzahlungsberechtigte Betriebe bestehen weitergehende Richtlinien im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), wie das Anlegen eines 6 Meter breiten Gras- oder Krautstreifens entlang von Oberflächengewässern (Pufferstreifen). Zudem sind im ÖLN seit 2023 neue Massnahmen zur Reduktion von Drift und Abschwemmung erforderlich. Um die Effekte solcher Risikominderungsmassnahmen im zeitlichen Verlauf von nationalen Risikoindikatoren abzubilden, wurden sowohl die Wirksamkeit der Massnahmen als auch deren Umsetzungsgrad berücksichtigt, d.h. in welchem Masse die Auflagen auch tatsächlich angewendet werden. Diese Umsetzungsgrade wurden in einer vom BLW beauftragten Studie von Agridea hergeleitet. Darin wurde der jeweilige Umsetzungsgrad von Risikoreduktionsmassnahmen gegen Drift und Abschwemmung, die Umsetzung von Gras- oder Krautstreifen im ÖLN sowie der Umsetzungsgrad der Errichtung von konformen Befüll- und Waschplätzen für die beiden Zeiträume von 2012-2015 und 2021 mittels einer Delphi-Umfrage durch Fachexperten und -expertinnen geschätzt. Mit den vorliegenden Daten wurden die Risikoindikatoren für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und Grundwasser für den Zeitraum 2012 – 2021 berechnet und erstmals durch das BLW publiziert. Der hier vorliegende Bericht erläutert, wie diese Indikatorwerte berechnet wurden, wie Massnahmen zur Reduktion von PSM-Einträgen in Oberflächengewässer berücksichtigt wurden und welchen Einfluss einzelne Parameter sowie die risikomindernden Massnahmen auf die Indikatorwerte haben. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der Indikatorberechnungen mit Daten aus nationalen Monitoringprogrammen verglichen.
Vollkostenrechnung für die Milchproduktion in der Bergregion
Eine Buchhaltungsauswertung für 48 Milchbetriebe in der Bergregion zeigt, dass die Selbstkosten pro Kilogramm Milch im Durchschnitt Fr. 2.23 betragen. Bei einem für die Berechnungen unterstellten Stundenlohn von Fr. 28.- entfallen 62% der Kosten auf die Arbeit. Die Maschinen- und Gebäudekosten machen zusammen 20% der Kosten aus.
Früher stand der Schutz des Waldes fast immer an vorderster Stelle. Heute kommt der Offenhaltung von Kulturflächen und damit auch der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung vermehrt Bedeutung zu. Der Artikel in der Zeitschrift "die grüne" geht der Frage nach, ob die Offenhaltung sinnvoll ist und auf welche Weise sie sich kostendeckend realisieren lässt.
Die Nutzung der Flächen in der Berglandwirtschaft hat sich in den letzten Jahren stark verändert: Einerseits wurden laufend Flächen aufgegeben, andererseits werden produktive Standorte intensiv genutzt oder noch intensiviert. Beide Prozesse gefährden das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und die multifunktionalen Leistungen der Landwirtschaft.
An der Tagung „Berglandwirtschaft: Minimalnutzung als Teil der Multifunktionaliät" wurden grundsätzliche Fragen zur zukünftigen Flächennutzung der Berglandwirtschaft thematisiert: Wie viel landwirtschaftliche Nutzfläche und vor allem welche Teile sollen in Zukunft noch genutzt werden? Auf welche Weise soll diese Nutzung erfolgen? Welche Nutzungssysteme sichern die multifunktionalen Leistungen der Berglandwirtschaft? Welche Kosten verursachen Verfahren zur Offenhaltung von Flächen? Mit welchen Instrumenten kann die Flächennutzung gesteuert werden?