Je nach Eigenschaften und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels kann dessen Einsatz in der Landwirtschaft Lebewesen in Gewässern und anderen Biotopen gefährden. Die Produkte gelangen zum Beispiel über Drift in solche Schutzobjekte. Für gefährliche Produkte werden deshalb im Zulassungsverfahren Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern oder Naturschutzgebieten verfügt. Wird die Drift mit geeigneten Massnahmen reduziert, dürfen diese Abstände verkleinert werden. Vier driftreduzierende Massnahmen wurden unter Praxisbedingungen der Schweizer Apfelproduktion geprüft. Hecke und Injektordüsen reduzierten die Drift je um rund 75%, ein Hagelnetz über der Obstanlage um rund 65%. Ein grobmaschiges Netz als Windschutz am Feldrand wirkte schlecht und zwar im Bereich von 20% Driftreduktion.