Um die Ausbreitung der Knöllchen – dem wichtigsten Faktor für den Befall von Feldern – zu reduzieren, ist die aktive Mitarbeit aller Akteure erforderlich. Die Landwirtschaftsbetriebe müssen Befallsherde melden, damit dies beim Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen im Rahmen von Lohnarbeiten berücksichtigt werden kann (z.B. Maschinen, die ausschliesslich in befallenen Feldern eingesetzt werden).
Durch die Meldepflicht von Befallsherden und durch Bekämpfungsmassnahmen gegen die Erdmandel kann die Ausbreitung auf neue Felder verhindert werden. Diese Pflicht muss Bestandteil einer umfassenden und gesamtschweizerischen Strategie sein. Die Produzenten und Lohnunternehmen sollen nicht das Gefühl haben, dass es sich um Sanktionen handelt.