Zusätzlich zu den präventiven und indirekten Bekämpfungs-massnahmen muss in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine individuelle Bekämpfungsstrategie entwickelt werden, sobald ein Befall festgestellt wird. Direkte Massnahmen werden anschliessend je nach Situation umgesetzt.
Erste Kontamination
Diese Massnahmen werden bei frühzeitiger Entdeckung ergriffen. Sie müssen vor der Bildung neuer Knöllchen umgesetzt werden, das heisst vor Sommerbeginn.
- Die Pflanzen einzeln einschliesslich Rhizomen und Knöllchen ausgraben.
- Infizierte Erde mit dem Kehricht oder auf der Deponie entsorgen, aber nicht auf dem Kompost.
- Die Pflanzen nicht blühen lassen, um die Verbreitung durch Samen zu verhindern.
Kleine Befallsherde
- Betroffene Bereiche markieren, um die Überwachung in den folgenden Jahren sicherzustellen.
- Auf Bodenbearbeitung und Erntearbeiten verzichten, um das Risiko einer Ausbreitung innerhalb der Parzelle und von dieser heraus zu verringern.
- Eine individuelle Bekämpfungsstrategie in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden ausarbeiten.
Diese Strategie könnte umfassen:
- Die Anwendung eines wirksamen Herbizids bei jeder einzelnen Pflanze
- Das Hacken des Bodens im Bereich des Herds je nach der betroffenen Tiefe.
- Die Desinfektion oder Sterilisation des Bodens.
Kontamierte Bereiche
Mit diesen Massnahmen können die Knöllchen nicht vollständig beseitigt werden und sie erfordern Zeit und Beharrlichkeit, wenn eine Sanierung angestrebt wird. Ein umfassender Ansatz ist zu bevorzugen. Mechanische und chemische Massnahmen müssen von einer Umstellung der Fruchtfolgen begleitet sein, um die Stadien der Kulturen und die Zeitpunkte der Arbeiten in den Kulturen auf den Entwicklungszyklus der Erdmandel abstimmen zu können.
Eine in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden umgesetzt individuelle Bekämpfungsstrategie könnte umfassen:
- Anwendung eines wirksamen Herbizids bei den jungen Pflanzen
- Das Hacken des Bodens je nach der betroffenen Tiefe.
- Die Desinfektion oder Sterilisation des Bodens
- Die Anpassung der Fruchtfolge
- Verzicht auf einen Anbau während des Sanierungszeitraums