Die Goldgelbe Vergilbung kommt auf Schweizer Gebiet seit 2004 (TI) und im Weinbaugebiet Vevey-Montreux (VD) seit 2015 vor. Die Krankheit breitet sich über zwei Wege aus: durch die Übertragung von Rebstock zu Rebstock über den mit dem Erreger infizierten Vektor und durch das Inverkehrbringen von infizierten Reben. Aus diesem Grund müssen sowohl die GGV als auch ihr Vektor gesamtschweizerisch zwingend überwacht werden. Nur durch eine präventive und koordinierte Beobachtung kann die Ausbreitung der Krankheit aktiv bekämpft werden.
Mit den Kontrollen werden folgende Ziel verfolgt:
- Verdächtige Weinreben aufspüren, Krankheit diagnostizieren und betroffene Pflanzen zerstören
- Den Vektor in Rebschulen und betroffenen Rebbergen gemäss den geltenden kantonalen Bestimmungen bekämpfen
Übertragung |
Von Rebe zu Rebe durch den Überträger der Phytoplasmen, eine Zikade (Scaphoideus titanus) |
Durch das Inverkehrbringen von in Rebschulen infiziertem Pflanzenmaterial |
Auftreten der ersten Symptome |
Ein Jahr nach der Übertragung der Phytoplasmen auf die Pflanze durch den Vektor |
Ein bis vier Jahre nach dem Pfropfen oder sogar noch später |
Massnahmen gegen die GGV |
Die infizierten Weinstöcke müssen ausgerissen und zerstört werden, um eine Übertragung der Krankheit durch den Vektor zu verhindern |
Produktion von zertifiziertem Pflanzenmaterial, für das ein Pflanzenpass ausgestellt ist, der den Anforderungen des Schutzgebietes entspricht (ZP-d4). Durch eine Heisswasserbehandlung der Stecklinge (50°C, 45 Minuten) werden die Phytoplasmen abgetötet. Überwachung der Parzellen zur Vermehrung von Edelreisern und Unterlagen (jeder verdächtigte Herd muss zwingend gemeldet werden) |
Massnahmen gegen den Vektor S. titanus |
Beim alleinigem Nachweis des Vektors (S. titanus): chemische Bekämpfung begrenzt auf Parzellen mit Mutterpflanzen und Rebschulen. Beim Nachweis von Vektor (S. titanus) und GGV: zwingende Behandlung des Rebberges mit Insektiziden Eine Behandlung gegen den Vektor kann nur durch den zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst angeordnet werden. |