Die Goldgelbe Vergilbung kommt auf Schweizer Gebiet seit 2004 (TI) und im Weinbaugebiet vom Kanton Waadt seit 2015 vor. Die Krankheit breitet sich über zwei Wege aus: durch die Übertragung von Rebstock zu Rebstock über den mit dem Erreger infizierten Vektor und durch das Inverkehrbringen von infizierten Reben. Aus diesem Grund müssen sowohl die GGV als auch ihr Vektor gesamtschweizerisch zwingend überwacht werden. Nur durch eine präventive und koordinierte Beobachtung kann die Ausbreitung der Krankheit aktiv bekämpft werden.
Mit den Kontrollen werden folgende Ziel verfolgt:
- Verdächtige Rebstöcke aufspüren, Krankheit diagnostizieren und betroffene Pflanzen vernichten
- Den Vektor in Rebschulen und betroffenen Rebbergen in der Bekämpfungszone gemäss den geltenden kantonalen Bestimmungen bekämpfen
Übertragung |
Von Rebe zu Rebe durch den Überträger der Phytoplasmen, eine Zikade (Scaphoideus titanus) |
Durch das Inverkehrbringen von in Rebschulen infiziertem Pflanzenmaterial |
Auftreten der ersten Symptome |
Ein Jahr nach der Übertragung der Phytoplasmen auf die Pflanze durch den Vektor |
Ein bis vier Jahre nach dem Pfropfen oder sogar noch später |
Massnahmen gegen die GGV |
Die infizierten Rebstöcke müssen ausgerissen und vernichtet werden, um eine Übertragung der Krankheit durch den Vektor zu verhindern |
Produktion von zertifiziertem Pflanzenmaterial. Durch eine Heisswasserbehandlung der Stecklinge (50°C, 45 Minuten) werden die Phytoplasmen abgetötet. Überwachung der Parzellen zur Vermehrung von Edelreisern und Unterlagen (jeder verdächtigte Herd muss gemeldet werden) |