Feuerbakterium

Xylella fastidiosa

 
Das Feuerbakterium - Xylella fastidiosa
Mit Xylella fastidiosa befalle Olivenbäume, Apulien, Italien
Foto: Alfred Kläy BLW

Im Jahr 2023 wurden im Rahmen der Gebietsüberwachung insgesamt gut 60 ha Steinobstanlagen visuell kontrolliert und 55 Fallen aufgestellt. Die Überwachung wurde in der gesamten Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Alle Verdachtsproben aus der visuellen Kontrolle sowie die gefangenen Individuen des einheimischen Vektors Philaenus spumarius, wurden negativ auf den Quarantäneorganismus Xylella fastidiosa getestet.

Das Feuerbakterium (Xylella fastidiosa) stammt aus Amerika und gilt als eine der gefährlichsten Pflanzenkrankheiten weltweit. Das Wirtsspektrum umfasst über 360 Pflanzenarten, darunter Weinreben, Steinobst und Oliven. Das Bakterium kann Welkeerscheinungen hervorrufen und bis zum Absterben der Pflanze führen. Lokal verbreitet es sich über als Vektoren agierende Zikaden, in Europa insbesondere über die einheimische Wiesenschaumzikade (Philaenus spumarius). Über weite Distanzen verbreitet sich das Bakterium insbesondere durch infiziertes Pflanzenmaterial. Es wurde erstmals 2013 in Italien, 2016 in Spanien und 2019 in Portugal nachgewiesen. Im 2015 wurden von Xylella fastidiosa befallene Kaffeepflanzen aus Mittelamerika in die Schweiz importiert, welche sofort vernichtet wurden. Die effektivste Massnahme ist präventiver Art, nämlich die Einschleppung des Bakteriums zu verhindern. Das Feuerbakterium wird in der Schweiz im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, in Steinobstanlagen und Oliven visuell und an Risikostandorten für die Einschleppung mit Gelbfallen auf den Vektor (Philaenus spumarius) überwacht. Im Rahmen der Pflanzenpasskontrolle sowie bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen wird das Feuerbakterium durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.

Xylella fastidiosa ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).

Die Prävention in Form der Verhinderung der Einschleppung ist entscheidend. Einerseits aufgrund der hervorgerufenen Symptome und Folgen für Kulturpflanzen, andererseits auch weil es keine chemischen oder biologischen Bekämpfungsmittel für betroffene Pflanzen gibt. Weiter bleiben etliche Wirtspflanzen symptomlos, was die Ausbreitung des Bakteriums begünstigt. Es ist deshalb von grösster Wichtigkeit, dass sich das Bakterium nicht in der natürlichen Vegetation ansiedelt, da diese sonst als ständiger Infektionsherd für Kulturpflanzen dient. Eine Massnahme ist deshalb, dass seit 2016 alle Wirtspflanzen von X. fastidiosa (Pflanzenarten, bei welchen in Europa ein Befall festgestellt wurde) in der Schweiz und der EU pflanzenpasspflichtig sind.

Letzte Änderung 29.11.2023

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