Der Feuerband erfüllt aufgrund dessen Verbreitung in der Schweiz die Kriterien für die Regulierung als Quarantäneorganismus nicht mehr (Ausnahme: Schutzgebiet im Kanton Wallis).
Im Feuerbrand Schutzgebiet dem Kanton Wallis bleibt der Feuerbrand ein Quarantäenorgansimus und ist weiterhin melde- und bekämpfungspflichtig.
Pflanzen, frische Pflanzenteile (ausser Samen und Früchte) und lebender Blütenstaub zur Bestäubung von Amelanchier (Felsenbirnen), Chaenomeles (Zierquitten), Crataegus (Weissdorn), Cydonia (Quitte), Eriobotrya (Wollmispeln), Malus (Apfel), Mespilus (Mispel), Pyracantha (Feuerdorn), Pyrus (Birne) und Sorbus (Mehlbeeren) dürfen nur mit einem Schutzgebiet-Pflanzenpass ins Wallis überführt werden und im Wallis abgegeben werden. Dies gilt auch für Privatpersonen.