Bekämpfungsstrategie

Feuerbrand (Erwinia amylovora) wird ab 15.4.2022 in der ganzen Schweiz als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus (GNQO) behandelt. Folge dessen gibt es in der Schweiz nur noch drei verschiedene Zonen in Bezug auf den Feuerbrand:

  • «Gebiete mit geringer Prävalenz»: Lokal begrenzte Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht zum Schutz der Produktion von Kernobst und Pflanzgut
  • Restliche Schweiz: Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig

Feuerbrand-Management

Der Erreger kann in der Schweiz nicht mehr getilgt werden; daher wird es ein Leben mit dem Feuerbrand geben.
Damit akzeptable Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Kernobstproduktion sowie für weitere national oder regional schützenswerte Kernobstbestände wie Genressourcen-Sammlungen und Ähnliches erhalten bleiben, braucht es eine Fokussierung (Gebiete mit geringer Prävalenz) und die Umsetzung begleitender Massnahmen; eben das Feuerbrand-Management.

Darunter fallen beispielsweise

  • die Überwachung und Sanierung,
  • die Umsetzung von kantonalen Vorgaben,
  • das Entfernen von Nachzüglerblüten,
  • die Beachtung der Hygienemassnahmen,
  • die Interpretation der Blüteninfektionsprognose
  • und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Beratung bei Befallsverdacht

Feuerbrand – geregelter Nicht-Quarantäneorganismus

Feuerbrandbekämpfung Schweiz

Phytosanitäre Massnahmen gegen Feuerbrand, Evaluation 2000 – 2014

Publikationen