Feuerbrand (Erwinia amylovora) wird ab 15.4.2022 in der ganzen Schweiz als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus (GNQO) behandelt. Folge dessen gibt es in der Schweiz nur noch drei verschiedene Zonen in Bezug auf den Feuerbrand:
- «Gebiete mit geringer Prävalenz»: Lokal begrenzte Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht zum Schutz der Produktion von Kernobst und Pflanzgut
- Restliche Schweiz: Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig
Feuerbrand-Management
Der Erreger kann in der Schweiz nicht mehr getilgt werden; daher wird es ein Leben mit dem Feuerbrand geben.
Damit akzeptable Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Kernobstproduktion sowie für weitere national oder regional schützenswerte Kernobstbestände wie Genressourcen-Sammlungen und Ähnliches erhalten bleiben, braucht es eine Fokussierung (Gebiete mit geringer Prävalenz) und die Umsetzung begleitender Massnahmen; eben das Feuerbrand-Management.
Darunter fallen beispielsweise
- die Überwachung und Sanierung,
- die Umsetzung von kantonalen Vorgaben,
- das Entfernen von Nachzüglerblüten,
- die Beachtung der Hygienemassnahmen,
- die Interpretation der Blüteninfektionsprognose
- und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.