Stichprobe Einkommenssituation

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Wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft untersuchen

Dank dem landwirtschaftlichen Einkommensmonitoring kann der Bund beurteilen, ob die Schweizer Agrarpolitik passende Rahmenbedingungen bietet und somit Früchte trägt. Dazu erhebt Agroscope die Buchhaltungsdaten einer Stichprobe von landwirtschaftlichen Betrieben. In diesem Video wird erklärt, wozu diese Datenerhebung dient, wie sie abläuft und warum die angefragten Landwirtinnen und Landwirte an diesem Monitoring teilnehmen sollten.

Sie wurden telefonisch angefragt und möchten zum Erhebungsbogen gelangen? Dann folgen Sie bitte diesem Link:

Im Folgenden erfahren Sie, womit sich die Erhebung befasst und wie Sie teilnehmen können. Die Seite gliedert sich in folgende Teilbereiche:

Publikationen

URL für Direktzugriff

<p style="color: #FFFFFF;">Schweiz; Internationales Netzwerk Landwirtschaftlicher Buchhaltungen INLBSwitzerland; Swiss; Farm Accountancy Data Network FADN</p>

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet.

Zweck der Stichprobe Einkommenssituation

Die multifunktionale Schweizer Landwirtschaft produziert nicht nur qualitativ hochwertige Lebensmittel für die Bevölkerung sondern leistet weitere wertvolle Dienste für die Gesellschaft. Dazu gehören unter anderem die Pflege und der Erhalt unserer Kulturlandschaft, der ökologisch verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen, die Förderung der Biodiversität, die artgerechte Tierhaltung sowie die dezentrale Besiedlung des Landes. Der Artikel 104 der Bundesverfassung sieht vor, dass die Multifunktionalität der Landwirtschaft gefördert und mittels Direktzahlungen abgegolten wird. Zudem unterstützt der Bund Strukturverbesserungen, fördert die Wettbewerbsfähigkeit und berücksichtigt erschwerte Produktions- und Lebensbedingungen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es wichtig, die ökonomische, ökologische und soziale Lage der Landwirtschaft im Blick zu haben. Zu diesem Zweck erhebt die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten (ZA-BH) von Agroscope im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft die Einkommenssituation der Schweizer Landwirte (gestützt auf die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) sowie die Verordnung über die Durchführung von statischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1).

Wie funktioniert die Erhebung?

Das Erhebungssystem beruht auf einer zufällig ausgewählten Stichprobe von Landwirtschaftsbetrieben, die ihre Buchhaltungsdaten an die Zentrale Auswertung von Agroscope liefern. Das Vorgehen ist wie folgt:

  1. Agroscope bestimmt eine Zufallsauswahl von Betrieben, welche die Schweizer Landwirtschaft repräsentiert.
  2. Alle ausgewählten Betriebe erhalten einen Brief, welcher über die Erhebung informiert.
  3. Darauffolgend kontaktiert das LINK Institut (LINK heisst neu YouGov) die ausgewählten Betriebe telefonisch und fragt, ob sie an der Erhebung teilnehmen wollen.
  4. Erklärt sich der Betriebsleiter bereit, an der Erhebung teilzunehmen, erhält er und seine Treuhandstelle die Zugangsdaten zu einem Online-Erhebungsbogen, in den verschiedene finanzbuchhalterische Kennzahlen (Bilanz, Betriebsertrag, Kosten, etc.) sowie einige Zahlen zu Tierbeständen, Arbeitseinsatz und Privatverbrauch eingegeben werden sollen.
  5. Wurde  der Erhebungsbogen vollständig ausgefüllt, erhält der Landwirt Fr. 60.– und die Treuhandstelle Fr. 200.– als Entschädigung. Ab dem zweiten Teilnahmejahr erhält der Landwirt Fr. 100.– statt Fr. 60.– als Dank für seine mehrjährige Teilnahme an der Datenerhebung.

Im nächsten Jahr wird der Betriebsleiter erneut kontaktiert, um zu erfahren, ob er weiterhin an der Erhebung teilnehmen möchte. Eine möglichst lange Teilnahme an der Erhebung ist ausdrücklich erwünscht.

Wie kann ich teilnehmen?

Das von Agroscope beauftragte LINK Institut (LINK heisst neu YouGov) kontaktiert zufällig ausgewählte Betriebe telefonisch und fragt den Betriebsleiter nach seiner Teilnahmebereitschaft. In diesem Zusammenhang ist Agroscope auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Je mehr Betriebe an der Erhebung teilnehmen, desto besser kann die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft beurteilt werden! Wenn Sie einer Teilnahme zustimmen, informiert Sie das Umfrageinstitut direkt am Telefon über alle weiteren Schritte. Im Anschluss füllen Sie zusammen mit Ihrer Treuhandstelle den Online-Erhebungsbogen bis zum vereinbarten Liefertermin aus. Sollten Sie den Termin verpassen, erinnert Sie das Umfrageinstitut daran und vereinbart einen neuen Liefertermin.

Die Teilnahme an der Erhebung ist nur möglich, wenn Ihr Betrieb eine Finanzbuchhaltung führt. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie teilnahmeberechtigt sind, wird dies der Mitarbeiter des Umfrageinstituts zusammen mit Ihnen abklären. Bitte beachten Sie auch, dass die Teilnahme an der Erhebung nur möglich ist, wenn Sie persönlich angefragt werden. Betriebe, die nicht zufällig ausgewählt wurden, können leider nicht an der Erhebung teilnehmen.

Was erhalte ich für die Teilnahme?

Wurde  der Erhebungsbogen vollständig ausgefüllt, erhält der Landwirt Fr. 60.– und die Treuhandstelle Fr. 200.–. Ab dem zweiten Teilnahmejahr erhält der Landwirt Fr. 100.– statt Fr. 60.– als Dank für seine mehrjährige Teilnahme an der Datenerhebung.

Zusätzlich erhält der Landwirt eine betriebsindividuelle Rückmeldung, die es ihm ermöglicht, seine Buchhaltungszahlen mit den durchschnittlichen Zahlen ähnlicher Betrieben zu vergleichen. Die individuelle Rückmeldung besteht aus vier Seiten mit Zahlen und Grafiken und beinhaltet verschiedene buchhalterische Elemente, welche einen finanziellen Überblick über den Betrieb verschaffen. Neben Bilanz und Erfolgsrechnung ist auch eine Mittelflussrechnung enthalten. Der Vergleich soll es dem Betriebsleiter ermöglichen, die Stärken und Schwächen seines Betriebs zu erkennen, was eine wichtige Voraussetzung für Massnahmen zur Einkommensverbesserung darstellt.

Hier können Sie eine betriebsindividuelle Rückmeldung herunterladen, welche die Zahlen eines fiktiven Betriebes enthält.

Ist die Teilnahme anonym?

Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung anonym. Das Umfrageinstitut, das Sie telefonisch kontaktiert, kennt nur Ihre Adresse und Telefonnummer, hat aber keinen Einblick in die gelieferten Buchhaltungsdaten. Die Buchhaltungsdaten werden direkt an Agroscope geliefert und anschliessend anonym, ohne personenbezogene Merkmale gespeichert und ausgewertet. Der Datenschutz ist gesetzlich verankert (SR 235.1 DSG; SR 235.11 VDSG). Ihre Daten werden in keinem Fall für Kontrollzwecke (Steuern, Direktzahlungen, etc.) verwendet!