Zwetschgen-Virus Sharka nicht mehr meldepflichtig

Sharka Blatt

Mit dem neuen Pflanzengesundheitsrecht ist Sharka, ein Virus bei Zwetschgen, Pflaumen, Aprikosen und Pfirsichen, kein Quarantäneorganismus mehr. Damit ist die Krankheit nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig.

Seit Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Es teilt die bisherigen Quarantäneorganismen in neue Kategorien ein. Die notwendige Anpassung erfolgte aufgrund der starken Zunahme des internationalen Handels mit Pflanzen und Pflanzenteilen. 

Betroffen von der neuen Einteilung ist auch Sharka, die gefährlichste Viruskrankheit bei Zwetschgen, Pflaumen, Aprikosen und Pfirsichen. Sharka ist nun kein Quarantäneorganismus mehr, sondern ein «geregelter Nicht-Quarantäneorganismus». Damit ist das Virus nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. 

Vorbeugende Massnahmen wichtig

Eine Behandlung für befallene Pflanzen gibt es nicht. Sie sollten − inklusive Wurzelstock und Nachbar-Wirtspflanzen − vernichtet werden. Anlagen mit importiertem Pflanzenmaterial und Anlagen mit vergangenem Sharkabefall weisen ein erhöhtes Risiko auf und sollten jährlich auf Blatt- und Fruchtsymptome kontrolliert werden. 

Folgende vorbeugende Massnahmen sind am wichtigsten:

  • Nur anerkannte/zertifizierte Jungpflanzen einkaufen
  • Kein Pflanzenmaterial aus Regionen mit Sharkabefall importieren 

Informationen zum Vorgehen bei Kontrollen und zur Krankheit sind in einem neuen Agroscope-Merkblatt zu finden. Weitere Auskünfte erteilen die kantonalen Fachstellen Obstbau oder die kantonalen Pflanzenschutzdienste.

Quarantäneorganismen

Geregelte Schadorganismen

Der Verkehr, insbesondere der Handel von Pflanzenmaterial zwischen Kontinenten, führt dazu, dass immer wieder unwissentlich Schadorganismen eingeführt werden.

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Sharka

Sharka gehört zu den wichtigsten Viruskrankheiten beim Steinobst.

Letzte Änderung 12.05.2020

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