Neues Pflanzengesundheitsrecht: Feuerbrand hat Status geändert

Feuerbrand

Seit Anfang Jahr gilt der Feuerbrand nur noch im Schutzgebiet Wallis als Quarantäneorganismus. Doch auch weitere Gebiete der Schweiz können in Zukunft geschützt werden.

Seit Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Es teilt die bisherigen Quarantäneorganismen in neue Kategorien ein. Die notwendige Anpassung erfolgte aufgrund der starken Zunahme des internationalen Handels mit Pflanzen und Pflanzenteilen.

Betroffen von der neuen Einteilung ist auch der Feuerbrand, eine gefährliche bakterielle Krankheit von Kernobstpflanzen. Weil er in Teilen der Schweiz bereits seit vielen Jahren verbreitet ist, gilt er nur noch im Feuerbrand-Schutzgebiet Wallis als Quarantäneorganismus und ist dort weiterhin melde- und bekämpfungspflichtig. Das Feuerbrandschutzgebiet wird zusätzlich geschützt, indem nur Pflanzgut mit Pflanzenpass ZP «Erwinia amylovora» (ZP für Zona Protecta) eingeführt werden darf. 

Schutz in Gebieten mit geringer Feuerbrand-Häufigkeit

Zwar gilt der Feuerbrand in der restlichen Schweiz als «geregelter Nicht-Quarantäneorganismus». Um aber wertvolle Wirtspflanzen in Gebieten mit geringer Häufigkeit (Prävalenz) zu schützen und Schäden zu minimieren, können die kantonalen Pflanzenschutzdienste in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft «Gebiete mit geringer Prävalenz» ausscheiden. In diesen Gebieten muss der Feuerbrand weiterhin überwacht, gemeldet und bekämpft werden. 

Weitere Informationen sind in der BLW-Richtlinie Nr. 3 «Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand (Erwinia amylovora [Burr.] Winsl et al.» abrufbar

 www.feuerbrand.ch -> Bekämpfungsstrategie

Weitere Informationen

Feuerbrand Blüteninfektionsprognose

Feuerbrand-Blüteninfektionsprognose

Die Prognose wird mit aktuellen Wetterdaten von Agrometeo direkt durch das Programm Maryblyt berechnet. Mit der Feuerbrand-Infektionsprognose leistet Agroscope einen wichtigen Beitrag zur Feuerbrand-Prävention und zu einem nachhaltigen Pflanzenschutz.

Letzte Änderung 31.03.2020

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