Leumann R.
Schweizer Zeitschrift für Obst- und Weinbau. 147, (3), 2011, 20-20
Résumé: Es lohnt sich, den Pflanzenschutzmittelraum aufzuräumen. Im
Allgemeinen sind Pflanzenschutzmittel nur beschränkt haltbar.
Sofern auf den Packungen nicht anderes vermerkt, garantieren
die Hersteller eine Haltbarkeit von zwei Jahren. Einmal
geöffnete Packungen sind nach Entnahme der Mittel gut zu verschliessen.
Achtung: Alte Produkte haben zum Teil keine Bewilligung
mehr – sie dürfen nicht mehr verwendet werden! Solche
Mittel können den Verkaufsstellen zurückgebracht oder bei der
Giftsammelstelle der Gemeinde in Kleinmengen abgegeben
werden. Es ist fahrlässig, solche Produkte in den Kulturen einzusetzen,
denn die heutigen Analysemethoden finden mehr als
300 Wirkstoffe auch in geringsten Konzentrationen.
Eine genaue Bedarfsabklärung und das Inventar der Restbestände
des Vorjahrs helfen bei der Bestellung der neuen Pflanzenschutzmittel.
Nicht zuletzt aus Kostengründen sind nur die Mengen
einzukaufen, die in der laufenden Saison benötigt werden. ...