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Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen vor Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern. Sie können aber die Umwelt (Luft, Wasser, Boden) belasten und Anwender, Fauna und Flora gefährden. Aus diesem Grunde müssen sie einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.
Im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung prüft ART die Wirkung und Nebenwirkungen von
Saatbeizmitteln im Feldbau sowie von Fungiziden und Insektiziden für den Hopfenanbau. Denn für die Zulassung eines Produkts genügt eine ausreichende Wirkung alleine nicht. Ein Pflanzenschutzmittel muss auch in der Anwendung sicher sein. Es darf nicht sein, dass zum Beispiel bei einer unzureichenden Formulierung Beizmittelstaub bei der Saat mit pneumatischen Sämaschinen in die Luft gelangt und dadurch das Leben der Bienen in den benachbarten blühenden Feld- und Obstkulturen gefährdet.
Unsere Gutachten bilden eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Bewilligungsbehörde beim Bundesamt für Landwirtschaft in Bern.
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