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Die Forschungsanstalten wirken mit bei einer effizienten und wirksamen Erfüllung der Kontroll- und Vollzugsaufgaben der Landwirtschaftsgesetzgebung sowie bei weiteren, die Landwirtschaft direkt tangierenden Gesetzen. Dabei tragen sie dem Schutz von Bevölkerung und Umwelt, der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produkte auf dem Binnenmarkt sowie der Erhaltung der Exportfähigkeit besonders Rechnung und berücksichtigen die national und international gültigen Normen.
Sie sind im Einzelnen für folgende Kontroll- und Vollzugsaufgaben federführend:
Die Geschäftsleitung von Agroscope legt die Zuständigkeiten im Einzelnen fest.
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