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Obstjungpflanzen

Obst-Jungpflanzen müssen vom gesetzlich vorgeschriebenen Pflanzenpass begleitet sein. Die Anerkennung (Zertifizierung) ist ein freiwilliger, aber wichtiger Zusatz zum Pflanzenpass.

Pflanzenpass

Der Pflanzenpass ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, phytosanitäres Begleitdokument für bestimmte Jungpflanzen. Zu den passpflichtigen Pflanzen gehören u.a. sämtliche Wirtspflanzen von Feuerbrand und Sharka. Der Pflanzenpass bestätigt, dass die betreffenden Pflanzen in einer Baumschule erzeugt wurden, die auf meldepflichtige Schadorganismen (Quarantäne-Organismen) amtlich kontrolliert wurde und visuell keine Symptome von Quarantäne-Orgnaimsen beobachtet wurden.
Zusätzlich zum Pflanzenpass bestätigt der ZP-Pflanzenpass „ZP-b2“, dass das Pflanzenmaterial aus dem Schutzgebiet bezüglich Feuerbrand stammt oder in einer Sicherheitszone (50 km2) erzeugt wurde, wo in und 500 m um die ZP-registrierte Baumschulparzellen in dieser Vegetationsperiode kein Feuerbrand aufgetreten ist und auf den übrigen Flächen solcher Zonen allfällige Befallsherde in dieser und der vergangenen Vegetationsperiode getilgt wurden.

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