Export
Die phytosanitären Exportanforderungen sind durch das Empfängerland festgelegt und hängen von der Art des Pflanzenmaterials und dessen Herkunft ab.
... in Nicht-EU-Länder
Für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder wird in der Regel ein Pflanzenschutzzeugnis und manchmal eine Importbewilligung benötigt, sofern im Empfängerland kein Importverbot besteht. Die Ausfuhr von in Holz verpackten Waren untersteht besonderen Regelungen.
... an nicht-kommerzielle Empfänger in der EU
Handelt der Empänger nicht kommerziell, ist meist kein Dokument nötig. Einfuhrverbote gelten ebenfalls für Reisende.
Für den Austausch zwischen Wissenschaftlern und für Sendungen an Diagnoselabors von Pflanzenmaterial, das von Quarantäneorganismen befallen sein könnte (oder dessen Befall bekannt ist), verlangt die EU eine vom Pflanzenschutzdienst des Empfängerlandes ausgestellte Importbewilligung.
... an kommerzielle Empfänger in der EU
Ist regelmässiger Handel von pflanzenpasspflichtigem Vermehrungsmaterial vorgesehen, wird eine Registrierung beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verlangt. Bei ausnahmsweisen Ausfuhren von pflanzenpasspflichtigem Material muss mit dem Pflanzenschutzinspektorat eine spezielle Lösung gefunden werden.
Nicht pflanzenpasspflichtiges Material benötigt keine weiteren phytosanitäre Dokumente.