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Flughafen Kloten – mit schönen Erinnerungen im Kopf und diversen Souvenirs im Gepäck steigen Urlauber aus dem Flugzeug. Am Zoll fällt den Beamten ein mitgebrachtes Pflänzchen auf. Besteht ein Einfuhrverbot? Wenn ja, müssen die Pflanzen vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet werden, da mit ihnen Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden könnten. Diese können in der Schweizer Land- und Forstwirtschaft sowie in Jungpflanzenbetrieben und im Gartenbau massive wirtschaftliche Schäden anrichten. Deshalb statt einer Pflanze lieber einen Gegenstand kaufen – etwa einen schönen Topf, in den eine Pflanze gesetzt werden kann, die aus einem Schweizer Gartencenter stammt.
Wer nicht auf ein grünes Souvenir verzichten will, soll sich vor Antritt einer Reise über die gesetzlichen Bestimmungen informieren unter www.inspektorat.info-acw.ch (unter Importe). Darüber hinaus existiert eine internationale Handelskonvention für bedrohte Arten unter www.cites.ch, auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen.